Mann verfolgt Schülerin in München - Polizei fasst Tatverdächtigen

Ein Mann sitzt in U-Haft, nachdem er eine Schülerin angesprochen und verfolgt haben soll.
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Eine Schülerin ist von einem Mann verfolgt worden. (Symbolbild)
Eine Schülerin ist von einem Mann verfolgt worden. (Symbolbild) © Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa

Obergiesing - Ein Mann soll am vergangenen Donnerstag in Giesing eine Schülerin angesprochen und sogar bis in die Schule verfolgt haben. Am Montag konnte die Polizei den Tatverdächtigen nach einer Fahndung fassen. 

Wie die Polizei berichtet, war das Mädchen dem Mann am 30. September, gegen 13.35 Uhr, am Giesinger Bahnhof begegnet. Der ihr Unbekannte habe sie zunächst in ein Gespräch verwickelt und sich als Polizist ausgegeben. 

Schülerin bittet Hausmeister um Hilfe

Als das Kind ihn bat, es in Ruhe zu lassen und daraufhin zurück zur Schule ging, soll der Mann ihm gefolgt sein und weiter auf es eingeredet haben. 

Zurück in der Schule wandte sich das Mädchen an den Hausmeister, der den auch ihm Unbekannten zur Rede stellte. Auch ihm gegenüber gab sich der Mann als Polizist aus. 

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Polizei fahndet nach Mann

Es kam zu einer verbalen Auseinandersetzung, woraufhin der Hausmeister den Mann des Schulgeländes verwies und die Polizei verständigte. Vorher gelang es ihm noch, ein Foto von dem Mann zu machen. 

Die Polizei leitete unmittelbar eine Fahndung ein, die zunächst erfolglos war. 

Tatverdächtiger in U-Haft

Im weiteren Verlauf der Ermittlungen konnte jedoch ein Tatverdächtiger identifiziert und am Montag im Bereich des Hauptbahnhofs festgenommen werden. Der mutmaßliche Täter wurde bereits einem Ermittlungsrichter vorgeführt, der Untersuchungshaft anordnete. 

Das Kommissariat 15 der Münchner Kriminalpolizei hat die Ermittlungen unter anderem wegen eines Sexualdelikts übernommen. 

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3 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
  • Schwammerlsucher am 07.10.2021 11:41 Uhr / Bewertung:

    Dem wird nicht viel passieren.

  • Inge K. am 07.10.2021 17:12 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Schwammerlsucher

    Was schlagen Sie denn als Strafe für dieses brutale Verbrechen vor?
    Immerhin sitzt der Täter schon in U-Haft und wir leben in einem Rechtstsaat, wo man nur für das bestraft werden kann, was man auch getan hat.
    DAs Strafmass kann man schon ausschöpfen, aber falls Sie es noch nicht wußten: Öffentlich Willkürstrafen für andere zu fordern, ist auch verboten. Aus gutem Grund.

  • Hundekrawatte am 07.10.2021 08:29 Uhr / Bewertung:

    Das sind extrem gefährliche Monster. So einer darf nicht mehr so ohne weiteres freigelassen werden.

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