Ludwigvorstadt: Hotel statt Wohnungen in der Schillerstraße

Ludwigvorstadt - Hotel statt Wohnungen – in der Schillerstraße im Bahnhofsviertel läuft alles darauf hinaus. Der Fall des Hauses mit den Nummern 3 und 3a beschäftigt seit dem vergangenen Sommer die Stadtpolitik. Neben der Diskussion um die Notwendigkeit von noch mehr Hotels im Viertel ging es auch um die Frage nach dem Erhalt von Wohnraum.
Das Haus, in dem neben einer Sports Bar und einem Übersetzungsbüro auch 36 Apartments sind, soll einem Neubau für die Hotelkette Motel One weichen. Einige der Mieter wehrten sich zunächst, mittlerweile sind aber alle ausgezogen. Ganz ohne Wirkung wird der Fall aber wohl dennoch nicht bleiben.
In der Schillerstraße gilt keine Erhaltungssatzung
Denn parallel liefen verschiedene Anfragen, etwa an das Sozialreferat, zum Status der Wohnungen und Möglichkeiten für die Stadtpolitik, in solchen Fällen den Wohnraum zu schützen. So auch eine der SPD-Fraktion vom vergangenen Dezember.
Das Sozialreferat erklärt nun in einer Antwort den Sachstand: In der Schillerstraße gilt keine Erhaltungssatzung. Und auch das Zweckentfremdungsverbot gelte hier nicht. Das besagt, dass ein Abbruch zu genehmigen ist, wenn Ersatzwohnraum gestellt wird. Und das ist hier der Fall.
Das Referat erklärt: Als Ersatzwohnraum werde ein Neubau in der Thomas-Dehler-Straße in Neuperlach Zentrum angeboten. "Falls dieser Neubau den bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Vorschriften entspricht, besteht ein Anspruch auf Erteilung der Baugenehmigung und Erteilung der Genehmigung zum Abbruch des Wohnraumes in der Schillerstraße 3", heißt es.
Verschärfung der Zweckentfremdungssatzung wird geprüft
Genau das werde zur Zeit noch vom Planungsreferat geprüft. Das Fazit ist aber klar: Das Zweckentfremdungsverbot biete keine weitere Möglichkeit zum Erhalt der Wohnungen in der Schillerstraße 3.
In Zukunft will die Stadt in solchen Fällen weniger machtlos sein: Das Sozialreferat teilt mit, man prüfe derzeit eine Verschärfung der Zweckentfremdungssatzung. Diese solle vorsehen, dass Ersatzwohnraum künftig grundsätzlich im gleichen Stadtbezirk zu fordern ist. Weil der in manchen Vierteln schwer zu bekommen sein dürfte, könnte das ein echtes Erschwernis für Investoren darstellen. Das Sozialreferat will dem Stadtrat sobald wie möglich eine entsprechende Beschlussvorlage vorlegen. Der muss dies dann absegnen.
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