Leere Villa: Jetzt prüft die Stadt

Das Sozialreferat weiß seit November 2012 vom leer stehenden Haus am Nymphenburger Kanal. Dem Vermieter drohen bis zu 50 000 Euro Bußgeld – es gibt aber auch einige Schlupflöcher
Thomas Gautier |
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Der Weg zur Tür der Villa - oder besser: zum Geisterhaus.
Thomas Gautier 5 Der Weg zur Tür der Villa - oder besser: zum Geisterhaus.
An den Fensterläden hängt toter Efeu.
Thomas Gautier 5 An den Fensterläden hängt toter Efeu.
Die Dachterrasse auf der Garage: In der Brüstung fehlen schon etliche Holzlatten.
Thomas Gautier 5 Die Dachterrasse auf der Garage: In der Brüstung fehlen schon etliche Holzlatten.
Die Einfahrt zur Garage ist schon völlig eingewachsen.
Thomas Gautier 5 Die Einfahrt zur Garage ist schon völlig eingewachsen.
Das Grün im Garten wuchert, das Garagentor steht halb offen.
Thomas Gautier 5 Das Grün im Garten wuchert, das Garagentor steht halb offen.

Nymphenburg - Die Millionen-Ruine von Nymphenburg – sie steht schon seit 16 Jahren leer. Und seit wann weiß die Stadt davon? Seit November 2012.

Damals gab es einen „Hinweis aus der Bevölkerung“, sagt der Sprecher des Sozialreferats, Frank Boos. Jetzt sei ein Zweckentfremdungsverfahren eingeleitet worden. Man habe das Haus in der Südlichen Auffahrtsallee, über das die AZ exklusiv berichtete, auch „in Augenschein genommen“. Mehr mag Boos dazu nicht sagen.

Der Besitzer riskiert jetzt bis zu 50 000 Euro Strafe. Wer Wohnraum länger als drei Monate stehen lässt, verstößt gegen die „Wohnraumzweckentfremdungssatzung“ der Stadt, die 2008 beschlossen wurde.

2012 kontrollierte das Amt für Wohnen und Migration 16 818 Wohneinheiten – und sparte so Millionen Euro ein. Die teuerste Ruine der Stadt entdeckten die Wohnraum-Fahnder nicht. „Das Stadtgebiet ist groß“, sagt Boos.

Noch ist nicht sicher, ob es sich beim Haus um Zweckentfremdung handelt. Laut Satzung wird Wohnraum nicht zweckentfremdet, wenn:

*es seit 1972 nicht mehr als solches genutzt wurde

*es nachweislich nicht vermietet werden kann

*es als Zweit- oder Ferienwohnung genutzt wird

*es bald umgebaut oder verkauft wird. Der Lokalbaukommission liegen hier aber keine Anträge vor.

*renovieren zu teuer wäre.

So seltsam es klingt: Die Stadt untersucht auch, ob das Haus überhaupt noch Wohnraum ist. Das wäre der Fall, wenn „dauerndes Bewohnen unzulässig oder unzumutbar ist, weil der Raum einen schweren Mangel bzw. Missstand aufweist oder unerträglichen Umwelteinflüssen ausgesetzt ist“. <

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