Kleinkind (2) bleibt im Aufzug stecken – Rettung wird kompliziert

In Neuhausen wird ein kleines Kind in einem Aufzug eingesperrt. Das Öffnen der Lifttüren entpuppt sich für die Feuerwehr und einen Techniker als äußerst kompliziert.
André Wagner |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
6  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Als auch der Aufzugtechniker mit seinem Latein am Ende war, musste die Feuerwehr schweres Gerät einsetzen.
Als auch der Aufzugtechniker mit seinem Latein am Ende war, musste die Feuerwehr schweres Gerät einsetzen. © Berufsfeuerwehr München

Neuhausen - Es dürfte der Albtraum aller Eltern sein – das Kind steckt im Aufzug fest und die Türen lassen sich nicht öffnen. So geschehen am Freitagabend in Neuhausen. 

Eine Zweijährige betrat einen Aufzug in einem Haus in der Franziska-Schmitz-Straße. Doch die Kleine war so flink, dass die Eltern nicht hinterherkamen und sich die Lifttüren unvermittelt vor ihnen schlossen und danach nicht mehr öffnen ließen, wie die Feuerwehr mitteilte.

Da in diesem Moment noch nicht klar war, ob dabei die Hand des Kindes in der Aufzugtür eingeklemmt wurde, alarmierten die besorgten Eltern die Feuerwehr.

Mädchen in Aufzug eingesperrt – Rettung wird kompliziert

Vor Ort mussten sich die eingetroffenen Einsatzkräfte aber zunächst geschlagen geben. Beim Aufzug handelte es sich um ein Modell neuester Bauart, bei derer rein elektronischen Steuerung die üblichen Methoden ins Leere griffen. Aus diesem Grund wurde im Dachgeschoss der Steuerungsschrank des Aufzugs gewaltsam geöffnet. Dort wurde die aufgeführte Anleitung zum Notbetrieb Schritt für Schritt befolgt, doch auch dies führte nicht zum erwünschten Erfolg – die Aufzugtür wollte sich weiterhin nicht öffnen.

Lesen Sie auch

Lesen Sie auch

Nun musste der Profi ran. Mit einem Smartphone wurde eine Videoverbindung mit dem Servicetechniker der Aufzugsfirma aufgebaut. Doch auch die Tricks und Kniffe des Experten wollten nicht fruchten. Als auch der Techniker mit seinem Latein am Ende war, fiel die Wahl schlussendlich auf schweres Gerät. Mit einem hydraulischen Spreizer konnte die Tür zur Aufzugskabine mit Gewalt geöffnet werden.

Nach etwa einer Stunde konnte die Zweijährige aus ihrer misslichen Lage befreit und, augenscheinlich unverletzt, in die Obhut ihrer Eltern übergeben werden.

Der Aufzug wurde außer Betrieb genommen und ist bis auf Weiteres für den Personenverkehr gesperrt.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
6 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
  • Wickie712 am 04.03.2025 08:05 Uhr / Bewertung:

    Normalerweise sollten alle mechanische Notöffnungen möglich sein, wenn bei dem Modell aber selbst die Experten versagen, wird es echt schwierig.
    Nun ist der Aufzug defekt, vielleicht war es vorher auch schon etwas.

    Kinder sind haftbar, in dem Fall nicht, weil zu jung. Den Eltern die Aufsischtspflicht in Frage zu stellen, wird bestimmt schwierig.
    Die Versicherung wird erstaml zahlen müssen, ob die von der WEG oder die Haftpflicht der Eltern (wenn sie eine haben, bei Kindern nur zu empfehlen).

    Neue Aufzüge haben Lichtvorhänge, sollten grundsätzlich Vorschrift sein.

  • Witwe Bolte am 01.03.2025 21:00 Uhr / Bewertung:

    Wer bezahlt jetzt die defekte Aufzugstür und die anderen Schäden? Evtl. die Haftpflichtversicherung der Eltern. Diese haben möglicherweise ihre Aufsichtspflicht verletzt. Ein Kleinkind sollte man immer an die Hand nehmen vor möglichen Gefahrenquellen, z.B. auch beim Warten an einer roten Ampel oder auf dem Bahnsteig, oder vor einer sich öffnenden Aufzugstür.

  • Lindwurm2019 am 02.03.2025 13:41 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Witwe Bolte

    Das bezahlt hoffentlich der Hausbesitzer oder seine Versicherung, die Eltern können für eine Fehlfunktion nicht haftbar gemacht werden. Noch dazu wenn der Aufzug nur noch durch Elektronik geöffnet werden kann

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.