Kein Ballspielverbot für Platz der Menschenrechte
Riem - Es darf also weiterhin Fußball gespielt werden am Platz der Menschenrechte. Dies teilte das Baureferat dem BA mit. Dieser forderte kürzlich ein Ballspielverbot, weil Messestädter sich durch das herum hüpfende Leder gestört und bedroht gefühlt hatten (AZ berichtete).
Das Baureferat teilte mit, der Platz der Menschenrechte sei laut Wegegesetz ein „beschränkt-öffentlicher Weg-Fußgängerbereich“. Bürger hätten das Recht, diese öffentliche Verkehrsfläche zu nutzen.
„Von ballspielenden Kindern und Jugendlichen geht keine unmittelbare Gefahr für die Verkehrssicherheit aus“, so die Behörde. Eine Maßnahme gegen ballspielende Kinder könne deshalb nicht getroffen werden.
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