JVA Stadelheim: Häftling legt absichtlich Feuer in seiner Zelle

Ein 24-Jähriger zündet in seiner Zelle sein Bettzeug an und löst dann Alarm aus. Der Mann liegt verletzt auf der Krankenstation der Justizvollzugsanstalt.
Ralph Hub
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Blick auf einen Turm der JVA Stadelheim in München. (Archivbild)
Blick auf einen Turm der JVA Stadelheim in München. (Archivbild) © Andreas Gebert/dpa

Obergiesing - Der Verdächtige sitzt seit mehreren Monaten in der JVA Stadelheim in Untersuchungshaft. Dem 24-Jährigen aus Syrien werden Bedrohung und Körperverletzung vorgeworfen.

Warum der Mann am Freitagabend Feuer in seiner Zelle legte, ist unklar. Einen Ausbruchsversuch schließt die Polizei aus, vermutlich wollte der 24-Jährige mit seiner Aktion Aufmerksamkeit erregen. Gegen 18.50 Uhr ging der Feueralarm im Zellentrakt der Justizvollzugsanstalt los. Nach Angaben der Polizei vom Montag hat der Untersuchungshäftling selbst den Feueralarm ausgelöst.

Die Justizbeamten holten den Mann aus seiner Zelle und brachten ihn in Sicherheit, sagt Polizeisprecherin Alessa Quintes. Er erlitt Brandverletzungen im Kopfbereich. Der 24-Jährige wurde anschließend auf die Krankenstation der Justizvollzugsanstalt überstellt, wo er weiter medizinisch versorgt wird.

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Raucherzelle: Häftling durfte Feuerzeug besitzen

Der Untersuchungshäftling soll nach Polizeiangaben selbst das Feuer in seiner Zelle gelegt haben. Er zündete mit einem Feuerzeug die Bettdecke und die Matratze an. Die Justizbeamten löschten die Flammen mit Wasser. Der Sachschaden an der Zelle und der Einrichtung wird auf einige Hundert Euro geschätzt.

Der Mann war in einer Raucherzelle untergebracht, daher durfte er auch ein Feuerzeug besitzen, sagt Alessa Quintes. Gegen den Untersuchungshäftling wird inzwischen wegen versuchter schwerer Brandstiftung ermittelt. Im Strafgesetzbuch heißt es dazu: "Wer durch eine Brandstiftung nach § 306 oder § 306a eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft."

Der unfreiwillige Aufenthalt in einer Haftzelle dürfte sich im Falle einer Verurteilung für den Verdächtigen deutlich verlängern. Bestenfalls wird er in ein anderes Gefängnis verlegt.

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22 Kommentare
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  • muc6 am 08.06.2023 07:52 Uhr / Bewertung:

    Warum ist im Knast eigentlich Rauchen erlaubt und Bier verboten?

  • Sarah-Muc am 06.06.2023 23:26 Uhr / Bewertung:

    Ich stelle mal die Frage, ob hier jemand der Kritiker genaueres weiss?Auch über den Syrer. Weiss jemand wie traumatisiert er ist?
    Was er in diesem Krieg erlebt und erlitten hat?

  • Witwe Bolte am 07.06.2023 06:52 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Sarah-Muc

    Wenn jetzt jeder Traumatisierte seine Wohnung anzündet?
    Haben unsere Väter und Grossväter, die im 1. oder 2. Weltkrieg waren, ihre Zimmer angezündet?
    Die waren froh, dass sie nach Kriegsende ein Dach überm Kopf und einfachstes Essen hatten.

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