In Schwabing: Lauterbach-Schmiererei an Pizzeria

Ein Corona-Picasso lässt auf der Leopoldstraße seinem Frust über den Minister freien Lauf.
Ralph Hub
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Der Staatsschutz ermittelt wegen den Schmierereien. (Symbolbild)
Der Staatsschutz ermittelt wegen den Schmierereien. (Symbolbild) © Carsten Rehder/dpa

Schwabing - Die allermeisten Corona-Beschränkungen sind zwar längst aufgehoben, trotzdem scheint bei manchem querdenkenden Zeitgenossen die Wut noch lange nicht verraucht. In Schwabing reagierte sich ein Unbekannter am Sonntag vor einem italienischen Lokal in der Leopoldstraße mit rotem Lack ab.

Er sprühte zwei Porträts von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach an Tür und Fenster der Pizzeria. "Künstlerisch nicht besonders wertvoll", so der Kommentar eines Polizeisprechers. Und weil der Porträtierte kaum zu erkennen war, sprühte der Corona-Picasso zum besseren Verständnis "Lauterbach" darüber. Auf dem Boden, einem Automaten und am Schaukasten einer Bushaltestelle krakelte er "2G", eine Regelung, die längst nicht mehr gilt. Ein nachvollziehbarer Bezug zwischen dem Tatort und den Schmierereien sei nicht zu erkennen, so die Polizei.

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Der Staatsschutz ermittelt. Die Porträts des Bundesgesundheitsministers und das übrige Gekrakel wurden inzwischen entfernt. Schaden: mehrere Tausend Euro.

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2 Kommentare
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  • Heinzober am 11.05.2022 09:08 Uhr / Bewertung:

    Als „Staatsschutzdelikte“ werden Straftaten bezeichnet, die sich gegen die Verfassung, den Bestand des Staates oder gegen seine innere bzw. äußere Sicherheit richten. Für die Erfassung, Verfolgung und Aburteilung von Staatsschutzdelikten gelten in vieler Hinsicht Sonderregelungen, sodass sich die Bekämpfung der so genannten Staatsschutzkriminalität von der Verbrechensbekämpfung im Bereich der „normalen“ Kriminalität deutlich unterscheidet.

  • Heinzober am 11.05.2022 08:49 Uhr / Bewertung:

    Der Staatsschutz ermittelt. Es muss sich also um eine Staatsgefährdende Aktion gehandelt haben

    Als „Staatsschutzdelikte“ werden Straftaten bezeichnet, die sich gegen die Verfassung, den Bestand des Staates oder gegen seine innere bzw. äußere Sicherheit richten. Für die Erfassung, Verfolgung und Aburteilung von Staatsschutzdelikten gelten in vieler Hinsicht Sonderregelungen, sodass sich die Bekämpfung der so genannten Staatsschutzkriminalität von der Verbrechensbekämpfung im Bereich der „normalen“ Kriminalität deutlich unterscheidet.

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