Münchner zahlt 60 Euro wegen 60 Cent! Mit diesen Streifenkarten kann es teuer werden
München - Sein Sohn fiel aus allen Wolken, erzählt uns AZ-Leser Walter Buchinger, als er bei einer Kontrolle in der U-Bahn unvermittelt mit einer Geldstrafe von 60 Euro konfrontiert wurde. Er war im April mit einer Streifenkarte unterwegs, die seine Eltern ihm gegeben hatten. Die wurde erst im November gekauft und war nach fünf Monaten bereits nicht mehr gültig. Der Grund: Im Dezember hat die MVG die Tarife erhöht. Ab dann, so steht es auf der Karte geschrieben, sind Streifenkarten noch maximal drei Monate gültig. Das wäre im Fall von Walter Buchingers Sohn der 31. März gewesen.
Alte Streifenkarte: Unerwartete Schwarzfahrt
Für Walter Buchinger ein großer Ärger, da er sich für die unerwartete Schwarzfahrt seines Sohnes verantwortlich fühlt. Und weil er nicht verstehen kann, dass für ein solches Versehen gleich 60 Euro fällig sein müssen: "Ich bin ein verständnisvoller Mensch und die Kontrolleure müssen sich sicher auch viel Schmarrn anhören. Aber bei solchen Einzelfällen würde ich mir mehr Kulanz wünschen." Wenn man sein Abo bei einer Fahrt vergessen hat, könne man es später vorzeigen und müsse nur fünf Euro Gebühr bezahlen.
Gerade Gelegenheitsfahrer, für die eine Streifenkarte eine der sinnvollsten Ticketvarianten ist, dürften eher nicht so gut informiert sein über Tarifwechsel bei der MVG und was die mit sich bringen. Die MVG ihrerseits sagt, sie versuche möglichst auf allen Kanälen auf diese Änderungen hinzuweisen. Das passiere jeweils über die Bildschirme in den Bahnen und Bussen, über Aushänge an den Haltestellen und über die sozialen Netzwerke.
Alte Streifenkarte: was tun?
Und wenn man jetzt noch eine Streifenkarte hat, die aber nicht mehr gültig ist? Da gibt es zwei Möglichkeiten.
- Erstens: Zeitlich unbegrenzt kann man sie bei der MVG umtauschen gegen eine gültige und muss den Differenzbetrag bezahlen. Im Fall von Herrn Buchinger wären das 60 Cent gewesen. Mit dem neuen Tarif kostet eine Streifenkarte 15,20 Euro.
- Die zweite Option: Man kann die alte Streifenkarte zurückgeben, das kostet allerdings ein "Bearbeitungsentgelt" von zwei Euro.
Für Walter Buchinger ist die Geschichte damit allerdings noch nicht zu Ende: Nach einem Mailverkehr mit der MVG, der ihn sehr unzufrieden zurückließ, hat er sich nun an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr in Berlin gewandt.