Hungerstreik: Ude ordnet Zutritt von Ärzten an
München - Angesichts des tagelangen Durst- und Hungerstreiks von Asylbewerbern in der Münchner Innenstadt hat Oberbürgermeister Christian Ude (SPD) einen Krisenstab einberufen. Nachdem der Sprecher der Flüchtlinge gedroht hatte, keine Ärzte mehr ins Camp zu lassen, ordnete die Stadt an, dass Mediziner, Mitarbeiter von Rettungsdienst und Feuerwehr sowie vom Stadtjugendamt jederzeit Zutritt zum Lager haben müssen.
Bislang mussten nach Angaben der Stadt vom Freitag 19 der hungerstreikenden Asylbewerber ins Krankenhaus gebracht werden - darunter die Mutter von zwei kleinen Kindern. Um das Wohl der sieben und neun Jahre alten Kinder sowie der Mutter kümmere sich das Jugendamt. Im Krisenstab vertreten sind das Sozial- sowie das Gesundheitsreferat, Jugendamt, Polizei, die Regierung von Oberbayern, das Sozial- und das Innenministerium sowie die Kassenärztliche Vereinigung.
Christian Ude (SPD) will Todesfälle bei den hungerstreikenden Asylbewerbern in München auf jeden Fall verhindern. „Erste Priorität hat die Rettung von Menschenleben, zweite Priorität das Kindeswohl“, sagte Ude am Freitagnachmittag in München. Erst danach komme das Demonstrationsrecht.
„Wir werden in jeder Situation angemessen reagieren.“ Ude appellierte an die Sympathisanten der Gruppe, „den Ernst der Lage zu erkennen und die Aussichtslosigkeit der Maximalforderung“.
Die hungerstreikenden Asylbewerber fordern kategorisch die Anerkennung ihrer Asylanträge und haben ausdrücklich auf das Beispiel der Terroristen Holger Meins und Bobby Sands verwiesen, die sich 1974 und 1981 zu Tode gehungert hatten.
Eine sofortige Anerkennung der Asylanträge sei rechtlich nicht möglich, sagte Ude und appellierte an die Hungerstreikenden, „die rechtsstaatlichen Verfahren zu akzeptieren“.
Die Behörden hätten jederzeit das Recht, Ärzte in das Camp in der Münchner Innenstadt zu schicken, betonte Ude. „Dem Versammlungsleiter ist ausdrücklich verboten, das zu behindern. Das wäre eine Straftat“, warnte der Münchner Oberbürgermeister. Bei angekündigten Selbstmorden habe die Polizei das Recht zum Einschreiten.
Zwischen städtischen und staatliche Behörden gebe es Unterschiede in der Haltung zur Asylpolitik, doch in der rechtlichen Einschätzung zum Vorgehen im Fall des Hungercamps gebe es „nicht den geringsten Dissens“.