Hong Kong Bar: Kaum Chancen auf Entschädigung

Durch die Bauarbeiten auf der Kapuzinerstraße hatte die Hong Kong Bar hohe Umsatzeinbußen. Jetzt muss die Bar schließen - doch die Chancen auf eine Entschädigung stehen schlecht.
Isarvorstadt - In wenigen Tagen ist die Hong Kong Bar Geschichte. Nach dem AZ-Artikel hätten viele Stammgäste ihr Bedauern zum Ausdruck gebracht, sagt der Chef Florian Riedel. „Aber im Sommer waren einfach zu wenige Gäste da.“ Kaum jemand habe neben der Baustelle auf der Kapuzinerstraße sitzen wollen.
Eine Entschädigung ist in solchen Fällen eher selten. Das geht auch aus einem Merkblatt der IHK hervor. Straßenbauarbeiten dienen ja schließlich der Allgemeinheit. Chancen haben Betriebe etwa dann, wenn der Zugang zu ihnen „wesentlich erschwert wird“. Wobei bei Restaurants gilt: Es muss „lediglich in dem allgemein üblichen Umfang an das Straßennetz angeschlossen sein.“
Eine Beinträchtigung zum Beispiel durch Bauzäune oder Schutzgitter ist hinzunehmen – auch wenn sie „für einige Wochen oder gar Monate“ mit Umsatzrückgänge verbunden ist. Die Baumaßnahmen sollten den Betrieb aber „nicht ungewöhnlich schwer treffen“. Entschieden wird im Einzelfall. Die Rechtsprechung geht davon aus: Gerät ein Betrieb schon nach kurzer Zeit der Baumaßnahme ins Schlingern, war er vorher schon wirtschaftlich krank.
Dieses Merkblatt liegt auch Florian Riedel vor. Bisher hat er gezögert, sich um eine Entschädigung zu bemühen.
Im Clinch liegt er derzeit mit der Stadt, weil er sich weigert, die letztjährige Gebühr für die Nutzung seiner Freischankfläche zu zahlen. Mit Mahngebühren sind das laut Riedel rund 770 Euro. „Das kann’s nicht sein“, sagt er. Schließlich habe die Baustelle ihm das Geschäft ruiniert. Auch ein Angebot der Stadt, ihm zwei Monate zu erlassen, lehnt er ab.
Beim KVR heißt es dagegen, Riedel hätte sich früher melden und sagen müssen, dass er seine Tische wegräumt. Obwohl er das nicht getan habe, sei man ihm entgegen gekommen. Eine Behördensprecherin: „Wir haben schon alle Augen zugedrückt.“