Gegen den Autoverkehr: Die Balanstraße soll zur Einbahnstraße werden

Mit einer neuen Regelung will der BA den Schleichweg an der Balanstraße dichtmachen.
Myriam Siegert
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Die Balanstraße stadteinwärts, links die Einmündung Rablstraße.
Die Balanstraße stadteinwärts, links die Einmündung Rablstraße. © Myriam Siegert

Au-Haidhausen - Eigentlich gilt im obersten Abschnitt der Balanstraße, zwischen Rosenheimer Platz und Auerfeldstraße, schon seit Jahren Tempo 30. Die Schilder werden aber gerne übersehen, zudem ist das Straßenstück ein beliebter Schleichweg, um die oft verstopfte Rosenheimer Straße zu umgehen.

Nur die CSU ist dagegen

Der Bezirksausschuss Au-Haidhausen hat deshalb in seiner Sitzung am vergangenen Mittwoch eine Verkehrsberuhigung dieses Abschnitts der Balanstraße beschlossen. Nur die CSU-Fraktion stimmte dagegen. Konkret soll die Balanstraße im Bereich zwischen der Rabl- und der Metzstraße in Richtung stadteinwärts eine Einbahnstraße werden.

"Es müssten nur einige Schilder aufgestellt werden"

So hofft man, künftig zu verhindern, "dass die Balanstraße als Durchgangsstraße und Ausweichroute missbraucht wird", sagt Nina Reitz, Sprecherin der SPD im BA. Durch die Neuregelung könne jeder Punkt der Balanstraße trotzdem erreicht werden, eine Durchfahrt vom Rosenheimer Platz zur Orleansstraße sei aber ausgeschlossen, so Reitz. "Uns ist wichtig, dass die Maßnahme kurzfristig und ohne bauliche Eingriffe kostengünstig umgesetzt werden kann. Es müssten nur einige Schilder aufgestellt werden."

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Seit Jahren wird nach einer Lösung gesucht

Der Bezirksausschuss Au-Haidhausen ringt schon seit Jahren um eine Lösung für die obere Balanstraße. Zuletzt wurde im Dezember 2020 beantragt, die Einfahrt vom Rosenheimer Platz in die Balanstraße zu schließen. Diese Abhängung der Balanstraße ist die letzte noch ausstehende Maßnahme der "Verkehrlichen Rahmenplanung Haidhausen", die schon von 1992 stammt.

Ein Vorgeschmack auf die Abhängung

Wenn jetzt zunächst einmal die Variante der Einbahnstraße umgesetzt würde, wäre das ein erster Vorgeschmack auf die Abhängung. Der Pkw-Verkehr könnte zwar vom Rosenheimer Platz aus weiterhin in die Balanstraße einfahren, aber dann nicht geradeaus weiter, sondern müsste nach wenigen Metern gleich wieder nach links in die Metzstraße zur Rosenheimer Straße hin abbiegen.

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Auch Fuß- und Radwege sind Thema

Für den Radverkehr soll die Fahrt stadtauswärts sowohl auf den Radwegen als auch auf der Straße weiterhin erlaubt bleiben. Die geteilten Fuß- und Radwege in der oberen Balanstraße sind im Übrigen ein weiteres Thema des BA. Sie sollen mittelfristig, wenn einmal wieder Straßenarbeiten stattfinden, zurückgebaut werden.

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47 Kommentare
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  • Mercedes36 am 21.11.2021 16:09 Uhr / Bewertung:

    Sehr gute Entscheidung und Danke an alle "pro" Abstimmer. Weiter so! Unser schönes München entwickelt sich wieder in die richtige Richtung!

  • Voorentief am 20.11.2021 15:23 Uhr / Bewertung:

    Und wenn die Umsetzung stattgefunden hat, bitte den 4 Meter breiten Radweg nicht vergessen.😉😊🤢

  • wore am 20.11.2021 16:58 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Voorentief

    Das ist alles Tempo-30-Zone. In Tempo-30-Zonen schließt § 45 Abs. 1c StVO eine Radwegbenutzungspflicht aus. Wozu also 4 m breite Radwege, die nur rechtswidrig wären?

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