Gefährliche Körperverletzung: Polizei fasst Disco-Schläger
München - Mehrere Wochen fahndete die Polizei nach den Disco-Schlägern aus dem "Jack Rabbit". Neben dem gesuchten Türsteher wurde jetzt auch sein Mittäter festgenommen! Was war passiert? Gegen 5 Uhr morgens am 19. Juli hatte ein anderer Besucher der Disco einen kurzen Streit mit einem Türsteher. Weil der Türsteher die Sache aber allem Anschein nach nicht auf sich sitzen lassen wollte, holte er den bis dato unbekannten Mann hinzu, der den 32-Jährigen in die Toilette lockte.
Dort hielt der Unbekannte den Mann von hinten fest und überstreckte seinen Kopf so weit nach hinten, dass der Hals frei lag. Daraufhin wurde dem wehrlosen Discogast auf den Kehlkopf geschlagen. Der Mann erlitt schwerste Verletzungen im Halsbereich und musste mehrere Tage stationär in einer Klinik behandelt werden.
Nachdem beide Täter zunächst nicht geschnappt werden konnten, folgte am 13. August der erste Teilerfolg: Der 20-jährige Türsteher und mutmaßliche Haupttäter konnte durch Einsatzkräfte der Polizei festgenommen werden und sitzt seither in Untersuchungshaft. Dort gab er die Tat zu, Angaben zu seinem Komplizen machte er jedoch nicht.
Trotz umfangreicher Ermittlungen konnte der zweite Täter zunächst nicht identifiziert werden. Daher wurde von der Polizei eine Öffentlichkeitsfahndung samt Lichtbild des Täters veranlasst. Jetzt folgte der Erfolg: Hinweise führten die Polizei zu einem 27-jährigen Münchner.
Am vergangenen Freitag (21.08.2015) wurden von der Staatsanwaltschaft München I ein Haftbefehl und ein Durchsuchungsbeschluss erlassen. Dieser wurde sofort durch Polizeibeamte vollzogen, der 27-Jährige wurde jedoch nicht in seiner Wohnung angetroffen. Ebenso wurden im ersten Moment keine belastenden Beweismittel gefunden.
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Auch Komplize in Untersuchungshaft
Noch am selben Tag gesuchte 27-Jährige mit seiner Rechtsanwältin beim Sachbearbeiter des Polizeipräsidiums München vor und wurde durch den Beamten des Kommissariats für Körperverletzungen festgenommen. Ein Geständnis erwartete man jedoch vergebens. Er machte auf Anraten seiner Rechtsanwältin weder bei der polizeilichen Vernehmung noch bei der Eröffnung des Haftbefehls Angaben zur Sache.
Gegen ihn wurde vom zuständigen Richter Untersuchungshaft angeordnet.