Freimann: Hautfarbe passt 21-Jährigem nicht: Mann (30) wird rassistisch beleidigt

Nachdem ein 21-jähriger Mann einen 30-Jährigen wegen dessen Hautfarbe nicht vorbei lassen wollte und ihn dabei rassistisch beleidigte, eskalierte die Situation.
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Auch als die Polizeibeamten den Fall vor Ort bearbeiteten, beruhigte sich der 21-Jährige nicht und beleidigte den 30-Jährigen weiterhin rassistisch. (Symbolbild)
Auch als die Polizeibeamten den Fall vor Ort bearbeiteten, beruhigte sich der 21-Jährige nicht und beleidigte den 30-Jährigen weiterhin rassistisch. (Symbolbild) © imagoimages/U.J. Alexander

Freimann - Das für staatsschutzrelevante Delikte zuständige Kommissariat 44 des Polizeipräsidiums München nimmt sich des Falles an: Am vergangenen Samstag ist ein 30-jähriger Mann aufgrund seiner Hautfarbe rassistisch beleidigt worden und hat sich dann gewehrt.

Wegen seiner Hautfarbe: 21-Jähriger versperrt 30-Jährigem den Weg 

Nach Angaben der Polizei wollte der Mann mit Wohnsitz in München gegen 22.30 Uhr eine Unterführung im Bereich der Maria-Probst-Straße durchqueren, als er dort auf einen 21-Jährigen in Begleitung von zwei weiteren Männern traf (24/22 - alle mit Wohnsitz in München).

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Nach ersten Erkenntnissen versperrte der 21-Jährige dem 30-Jährigen den Weg und gab an, dass er die Unterführung aufgrund seiner Hautfarbe nicht passieren dürfe.

30-Jähriger wird rassistisch beleidigt - körperliche Auseinandersetzung folgt 

Der 30-Jährige habe sich in der Folge zur Wehr gesetzt und versucht, sich den Weg freizumachen, so die Polizei weiter. Der 21-Jährige beleidigte ihn dabei auf rassistische Art und Weise, es kam es zu Handgreiflichkeiten zwischen den beiden.

Der 21-Jährige wurde leicht an der Lippe verletzt und musste ambulant durch den Rettungsdienst betreut werden. Auch als die inzwischen verständigten Polizeibeamten den Fall bearbeiteten, beruhigte sich der Mann nicht und beleidigte den 30-Jährigen weiterhin rassistisch.

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31 Kommentare
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  • Ach so am 27.07.2022 17:50 Uhr / Bewertung:

    um es vorweg zusagen:niemand, absolut niemand hat das Recht, jemanden anderen einfach zu beleidigen (gilt in beide Richtungen und sollte auch, sofern es ums Aussehen/Ident.geht, in beide Richtungen als gleich rass.eingestuft werden) , aber tätlich zu werden (z.b. Lippe blutig schlagen oder komplett anlasslos zuzuschlagen) ist eine oder gleich mehrere Eskalationsstufen höher. Wer ungerexhtfertigt mit Worten angegriffen wird, sollte sixh auch mit Worten wehren, es rechtfertigt nicht, (mehr ode minder vrutal) zuzuschlagen.

  • Der wahre tscharlie am 27.07.2022 21:06 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Ach so

    Was für eine billige Rhetorik, den 30jährigen auch als rassistisch darzustellen!!
    Dem 30jährigen wurde auf Grund seiner Hautfarbe der Durchgang verwehrt. Wir leben nicht in den USA, wo es einmal Gehwege nur für Schwarze und nur für Weiße gab!

    Und dann wird noch behauptet, "....oder komplett anlasslos zuzuschlagen)" Niemand hat in diesem Land das Recht, Jemanden vorzuschreiben, wo er sich zu bewegen hat, noch ihn rassistisch zu beleidigen, was sich ja bis zu seiner Festnahme fortsetzte. Wenn das dann kein Anlass ist, sich dieser rassistischen Aufforderung zu widersetzen, dann weiß ich nimmer......

  • TheBMW am 28.07.2022 10:59 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Ach so

    Unabhängig der Beleidigungen: Wenn sich mir einer in den Weg stellt und mir verbietet, meinen Weg fortzusetzen, eine verbale Auseinanderstzung in angemessenem Ton nicht fruchtet, dann würde ich mir auch gewaltsam den Weg freimachen!

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