"Ein konkreten Bauantrag hat das Planungsreferat nicht"

Bis 2016 soll auf dem Gelände des Klinikums rechts der Isar ein neues Gebäude entstehen. In dem Neubau soll es auch Tierversuche geben. Jetzt antwortet das Kreisverwaltungsreferat.
Haidhausen - Es ist ein Wissenschaftsbau der Superlative: Mindestens 50 Millionen Euro wird das neue Krebsforschungszentrum Translatum der TU in Haidhausen kosten. Auf 5600 Quadratmetern sollen auf dem Gelände des Klinikums rechts der Isar bis 2016 modernste Labors und Forschungseinrichtungen entstehen.
Anwohner und Ärzte wehren sich. Die Grünen hatten eine Anfrage gestellt, das Kreisverwaltungsreferat (KVR) hat jetzt geantwortet. Hier die Fragen - und was das KVR dazu sagt:
Welche Pläne des Klinikums rechts der Isar sind der Stadt München bekannt?
"Ein konkreten Bauantrag zum Projekt liegt dem Planungsreferat bisher nicht vor. Es wurde nur mit dem Vertreter des Staatlichen Bauamtes über die generellen Möglichkeiten der Befreiung von Bauraumüberschreitungen gesprochen. Dies geschah aber telefonisch, konkrete Planungen lagen nicht vor."
Wurde die LH München in den Wettbewerb eingebunden?
"An besagtem Wettbewerbsverfahren war kein Vertreter des Planungsreferates beteiligt."
Wie sieht das Genehmigungsverfahren bei Tierversuchen aus?
"Gemäß Paragraf acht des Tierschutzgesetzes bedarf, wer Versuche an Wirbeltieren durchführen will, der Genehmigung des Versuchsvorhabens durch die zuständige Behörde. Genehmigungsbehörde für die Münchner Versuchstiereinrichtungen ist die Regierung von Oberbayern.
Der Antrag auf Genehmigung eines Versuchsvorhabens ist schriftlich bei der Regierung von Oberbayern einzureichen. In dem Antrag ist wissenschaftlich begründet darzulegen, dass die rechtlichen Voraussetzungen der Paragrafen sieben, acht und neun des Tierschutzgesetzes vorliegen.
Gemäß diesen Voraussetzungen dürfen Tierversuche grundsätzlich nur durchgeführt werden, soweit sie zu einem der folgenden Zwecke unerlässlich sind: Vorbeugen, Erkennen oder Behandeln von Krankheiten, Leiden, Körperschäden.
Zweitens Erkennen von Umweltgefährdungen und drittens Prüfung von Stoffen oder Produkten auf ihre gesundheitliche Unbedenklichkeit oder auf ihre Wirksamkeit gegen tierische Schädlinge. Viertens für die Grundlagenforschung.
Bei der Entscheidung, ob Tierversuche unerlässlich sind, ist insbesondere der jeweilige Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse zugrunde zu legen und zu prüfen, ob der verfolgte Zweck nicht durch andere Methoden oder Verfahren erreicht werden kann.
Versuche an Wirbeltieren dürfen nur durchgeführt werden, wenn die zu erwartenden Schmerzen, Leiden oder Schäden der Versuchstiere im Hinblick auf den Versuchszweck ethisch vertretbar sind. Der Antragsteller muss unter anderem nachweisen, dass der verantwortliche Leiter des Versuchsvorhabens und sein Stellvertreter die erforderliche fachliche Eignung haben und keine Tatsachen vorliegen, aus denen sich Bedenken gegen ihre Zuverlässigkeit ergeben.
Er muss nachweisen, dass die erforderlichen Anlagen, Geräte und anderen sachlichen Mittel vorhanden sowie die personellen und organisatorischen Voraussetzungen für die Durchführung der Tierversuche einschließlich der Tätigkeit des Tierschutzbeauftragten gegeben sind.
Weiter ist nachzuweisen, dass eine den Anforderungen des Paragrafen zwei Tierschutzgesetz entsprechende, artgerechte Unterbringung und Pflege der Tiere sowie ihre medizinische Versorgung sichergestellt sind."
Ist die Landeshauptstadt München dabei eingebunden?
"Im Rahmen der Vorprüfanträge prüft das städtische Veterinäramt bei jedem Genehmigungsantrag, ob die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Dabei wird insbesondere die Tierhaltung begutachtet. Mängel werden der Regierung von Oberbayern mitgeteilt. Das Verfahren ist in Nummer 6.3 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes geregelt."
Ist der Stadt München bekannt, welche Art von Tierversuchen in dem neuen Forschungszentrum geplant sind?
"Dem Veterinäramt München liegen keine Informationen darüber vor, welche Art von Tierversuchen in dem neuen Forschungszentrum geplant sind."
Wer kontrolliert gegebenenfalls Missstände bei der Haltung der Versuchstiere beziehungsweise bei der Durchführung der Tests?
"Gemäß den Vorgaben der Versuchstierrichtlinie RL 2010/63/EG sind pro Jahr mindestens ein Drittel aller Versuchstiereinrichtungen routinemäßig vom städtischen Veterinäramt zu kontrollieren. Diese Vorgabe wird erfüllt. Zusätzlich gibt es anlassbezogene Kontrollen der Tierhaltungen, zum Beispiel im Rahmen von Neu- oder Erweiterungsanträgen.
Im Übrigen ist in der Richtlinie auch die risikoorientierte Überwachung von Versuchen vorgegeben.
Eine Kontrolle aller Tierhaltungen je Halbjahr – wie von der Regierung von Oberbayern gefordert – konnte allerdings ebenso wie die risikoorientierte Überwachung von Versuchen bislang mit dem zur Verfügung stehenden Personal nicht geleistet werden.
In München laufen derzeit circa 700 Versuche. Die risikoorientierte Überwachung von Tierversuchen soll nunmehr durch Personalzuschaltung und Entwicklung eines geeigneten, vom städtischen Veterinäramt erstellten Konzeptes umgesetzt werden."
Ist durch das Zentrum mit einer Ausweitung der Tierversuche in München zu rechnen?
"Mit einer Ausweitung von Tierversuchen ist in diesem Zusammenhang zu rechnen. Konkrete Informationen zum in Frage stehenden Projekt liegen bislang allerdings nicht vor."