Drohne kracht gegen Olympiaturm und stürzt ab

Ende Oktober hat ein Mann eine ferngesteuerte Drohne im Olympiapark gelenkt und diese gegen die Scheibe des Drehrestaurants im Olympiaturm geflogen. Das Gerät stürzte ab und verfehlte nur knapp eine Familie. Der 36-Jährige könnte deswegen jetzt ins Gefängnis kommen.
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Die Drohne knallte gegen die Außenwand des Restaurants im Olympiaturm und stürzte aus rund 181 Metern in die Tiefe.
Yunec/dpa/AZ Die Drohne knallte gegen die Außenwand des Restaurants im Olympiaturm und stürzte aus rund 181 Metern in die Tiefe.

Milbertshofen am Hart - Wie die Polizei berichtet, ereignete sich der Vorfall bereits am Nachmittag des 30. Oktobers, zur Anzeige gebracht wurde er allerdings erst am 9. November.

An besagtem Sonntag bemerkte ein Mitarbeiter des Drehrestaurants im Olympiaturm, wie eine ferngesteuerte Drohne gegen die Außenscheibe flog und abstürzte. Aus einer Höhe von rund 181 Metern stürzte das 1.700 Gramm schwere Gerät ab schlug auf dem Boden auf – die Drohne verfehlte nur knapp eine Familie mit zwei Kindern, die gerade auf dem Olympiagelände unterwegs war.

Ein solches Modell lenkte der 36-Jährige. Foto: Yunec

Beschäftigte der Olympiapark GmbH konnten den Piloten der Drohne nach kurzer Zeit finden. Die Polizei nahm anschließend die Personalien des 36-Jährigen auf und beschlagnahmte die beschädigte Drohne. Im Anschluss überprüfte die Polizei die Videoaufnahmen der installierten Drohnenkamera. Daraus wurde ersichtlich, dass der Mann an diesem Tag schon etliche Flüge über das Olympiagelände gemacht hat – laut Polizei versuchte er offensichtlich Aufnahmen vom Innenraum des Restaurants zu machen. Dabei kam es dann zum Absturz der Drohne.

Bis zu fünf Jahre Haft möglich

Generell ist es auf dem Gelände nicht gestattet, motorisierte Fluggeräte zu steuern. Darunter fallen dann natürlich auch Drohnen. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft München I wurde der Drohnenlenker deswegen angezeigt. Unter anderem wird nun gegen ihn wegen Gefährdung im Luftverkehr ermittelt. Auf den 36-Jährigen kommt entweder eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren zu.

Immer wieder kommt es zu Drohnen-Vorfällen im Großraum München: So beispielsweise ein Fall vom August, bei dem eine Drohne beinahe mit einem Airbus zusammengestoßen wäre, der gerade im Landeanflug auf den Münchner Flughafen war. Im deutschen Luftraum hat sich die Zahl der gefährlichen Annäherungen von Drohnen an andere Luftfahrzeuge verfünffacht. Es habe in diesem Jahr bislang 61 Meldungen gegeben, teilte die Deutsche Flugsicherung mit.

Zeugenaufruf:

Personen, insbesondere die Familie mit den beiden Kindern, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit dem Polizeipräsidium München, Unfallkommando, Tel. 089/62163322, oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.

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