Die illegalen Springer vom Olympiaturm

Ein Norweger (27) und ein Franzose (33) stürzen sich von der Besucherplattform aus 190 Meter in die Tiefe. Jetzt müssen sie sich auf eine saftige Strafe gefasst machen.
Rudolf Huber |
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Ein Norweger (27) und ein Franzose (33) stürzen sich von der Besucherplattform aus 190 Meter in die Tiefe – wie einst Extremspringer Felix Baumgartner. Jetzt müssen sie sich auf eine saftige Strafe gefasst machen.

Milbertshofen/Hart - Die Extremsportler kamen ganz unauffällig um die Mittagszeit. Per Lift fuhren die zwei jungen Männer am Mittwoch zur Besucherplattform des Olympiaturms. Dann kletterten sie über die Absperrung – und stürzten sich in die Tiefe. Nach ihrem 190-Meter-Fallschirmflug droht den Base-Jumpern eine saftige Strafe.

Der Olympiaturm wurde schon im Jahr 1984 als Absprung-Basis für die Base-Jumper weltbekannt. Der Münchner Rainer Nowak war der Erste, der den riskanten, verbotenen, aber in der Szene hoch angesehenen Absprung wagte und das Ganze auch noch perfekt durchfotografieren ließ. Auch der Salzburger Extrem-Springer Felix Baumgartner sprang 1997 vom Münchner Olympiaturm.

Die aktuell letzten Hüpfer vom Mittwoch sind ein 27-jähriger Norweger und ein 33-jähriger Franzose. Sie landeten sicher im Olympiapark, wurden vom Sicherheitsdienst festgehalten und der Polizei übergeben.

Ihr Delikt: Hausfriedensbruch und Verstoß gegen das Luftverkehrsgesetz, weil sie keine Genehmigung für ihre Sprünge hatten. Nachdem die Anzeige aufgenommen worden war, mussten die Base-Jumper pro Nase 250 Euro Sicherheitsleistung hinterlegen, weil sie in Deutschland nicht gemeldet sind.

Insgesamt dürfte der nur Sekunden dauernde Nervenkitzel aus freiem Fall und der Fallschirmflug für das Duo aber noch viel teurer werden. Im Jahr 2006 wurde ein Fallschirmsprunglehrer wegen desselben „Delikts“ zu einer Geldstrafe von 2000 Euro verurteilt. Der damals 47-Jährige war 2003 mit seiner Ausrüstung über die Brüstung der Aussichtsplattform geklettert und nach seinem Sprung aus 190 Meter Höhe sicher auf einer Wiese gelandet.

Wegen der rechtlichen Problematik hatte das Verfahren zweieinhalb Jahre gedauert. Das Gericht wertete den Sprung nicht nur als Ordnungswidrigkeit, sondern auch als Straftat nach dem Luftverkehrsgesetz. Nach dieser Definition ist der Fallschirm ein Luftfahrzeug und damit erlaubnispflichtig. Für den Sprung vom Olympiaturm hätte also eine Genehmigung beantragt werden müssen – die natürlich nie erteilt worden wäre.

 

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