Der Gänse-Heinrich darf seine Viecherl behalten

Der Mann, der vielen Menschen in der Stadt schon aufgefallen sein dürfte, bekommt Besuch von städtischen Veterinären. Die finden bei ihm nur einen Gänserich...
von  Natalie Kettinger
Er hat's jetzt ganz offiziell: Der so genannte Gänse-Heinrich verstößt (vorerst) nicht gegen den Tierschutz.
Er hat's jetzt ganz offiziell: Der so genannte Gänse-Heinrich verstößt (vorerst) nicht gegen den Tierschutz. © jot

Der Mann, der vielen Menschen in der Stadt schon aufgefallen sein dürfte, bekommt Besuch von städtischen Veterinären. Die finden bei ihm nur einen Gänserich - und lassen das Tier dort.

Thalkirchen - Bayerns Tierschützer sind entsetzt: Der „Gänse-Heinrich“ darf sein Federvieh behalten, zumindest vorerst. Nur einen Tag, nachdem die AZ über den jüngsten öffentlichen Ausraster des „Münchner Originals“ berichtete, kontrollierten Veterinäre des Kreisverwaltungsreferats am 28.November das Gänse-Gehege von Heinrich Schön(65).

Ergebnis: Tierschutzrechtlich war alles in Ordnung.

Das Kommunalreferat hatte dem „Gänse-Heinrich“ 2002 verboten, mehr als zwei Gänse, zwei Hühner, zwei Kaninchen, einen Truthahn und eine Truthenne zu halten. Trotzdem war er immer wieder mit mehreren Gänsen in der Stadt unterwegs.

Einmal beobachteten Passanten, wie er einen der Vögel strangulierte. Immer wieder bepöbelte er Fußgänger und Fahrradfahrer. Der letzte Vorfall dieser Art ereignete sich Ende November.

Der Tierschutzverein forderte daraufhin: „Nehmt dem Gänse-Heinrich endlich die Gänse weg!“

Die städtischen Veterinäre rückten zur Kontrolle aus. Auf Heinrich Schöns Gelände in der Nähe des Asamschlössls fanden sie lediglich einen fünfjährigen Gänserich – dem es dort gut ging. „Die Haltung der Gans wurde überprüft. Es war alles in Ordnung“, sagt eine KVR-Sprecherin. „Die Gans selbst war gut genährt und nicht verhaltensauffällig.“

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Eine Haltungsuntersagung aufgrund eines Verstoßes gegen des Tierschutzgesetz sei deshalb nicht machbar. „Aber wir nehmen den Fall weiterhin sehr ernst. Die Mitarbeiter des Veterinäramtes überprüfen den Mann, wo immer sie ihn antreffen und checken, ob Verstöße gegen das Tierschutzgesetz vorliegen.“

Eine weitere Möglichkeit, dem Gänse-Heinrich seinen Gänserich wegzunehmen, besteht, wenn sich durch sein Verhalten „negative Rückschlüsse auf seine Verlässlichkeit als Halter eines Tieres ergeben“, wie die KVR-Sprecherin sagt. „Wir sind dankbar für jeden entsprechenden Hinweis, der bei uns oder der Polizei eingeht.“

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