Clemensstraße 29: Schwabinger Haus von 1890 droht der Abriss

München - Eine Entscheidung ist noch nicht gefallen. Aber es sieht nicht gut aus für das kleine Schwabinger Haus an der Ecke Clemensstraße/Bismarckstraße. Der Abriss droht.
Die 8. Kammer des Verwaltungsgericht unter dem Vorsitz von Marion Pauli-Gerz macht nach einem Ortstermin am Montagmorgen in der Clemensstraße 29 jedenfalls klar: Ensembleschutz wird es für das taubenblaue Haus wohl nicht geben können.
Die Lokalbaukommission der Stadt hatte in der Verhandlung am Montag argumentiert, dass das Haus schön den Übergang von einer geometrischen Stadtplanung der geraden Linien hin zu einer malerischen, kurvigen Baulinie dokumentiere und aus diesem Grund erhaltenswert sei. Kam damit aber nicht durch.
Kein Ensembleschutz für das im Jahre 1890 gebaute Haus
Der Vertreter des Klägers - der Verein für ambulante Krankenpflege in der Pfarrei St. Ursula ist Eigentümer des Anwesens an der Clemensstraße - hatte unter anderem betont, dass Schwabing 1890 noch dörflichen Charakter gehabt habe: "Die Clemensstraße war ein Feldweg." Schon deshalb funktioniere die Argumentation der Lokalbaukommission nicht. Auch das Verwaltungsgericht vertritt die Auffassung, dass der Ensembleschutz in diesem konkreten Fall nicht zum Tragen komme.
Ähnlich erging es dem Bescheid der Stadt, dass die Standfestigkeit des Hauses erhöht werden müsse. Sie wurde vom Gericht als "zu unbestimmt" kritisiert. Die Lokalbaukommission zog die Reißleine und den dementsprechenden Bescheid vom Juni wieder zurück.
Aber auch der Eigentümer bekam seine Grenzen aufgezeigt. Die im Vorbescheid vorgelegten Baupläne seien so nicht realisierbar. Das geplante Gebäude füge sich nicht in die Nachbarschaft ein.
Vor allem aber erschlage der Neubau mit seiner schieren Größe von sieben Geschossen das nur acht Meter entfernte und als Baudenkmal eingestufte Haus in der Bismarckstraße 22, ein dreigeschossiger Bau in Neurenaissanceformen - wie das Haus in der Clemensstraße um das Jahr 1890 gebaut.
Die Kläger sahen das ein, zogen 35 von 36 Fragen ihrer Klage zurück. Übrig blieb allein die Frage, ob die Stadt einem Abriss zustimmen muss.
Offen ist damit wieder das Schicksal der im Haus betriebenen Kinderkrippe "Schatzinselchen". Der Kündigung war man zwar erfolgreich begegnet. Wenn das Gericht aber wie erwartet dem Abriss seinen Segen gibt, wird man doch mittelfristig umziehen müssen.
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