Betrunkener Unfallbeteiligter gibt Beamtem Kopfnuss

Erst krachten die beiden Autos ineinander, dann kam es bei der Unfallaufnahme durch die Polizei zur Eskalation. Ein alkoholisierter Beteiligter flippte aus.
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Als die Polizei den Verkehrsunfall aufnehmen wollte, kam es zur Eskalation. Das eigentliche Unfallopfer war alkoholisiert und gab einem der Beamten eine Kopfnuss. (Symbolbild)
dpa Als die Polizei den Verkehrsunfall aufnehmen wollte, kam es zur Eskalation. Das eigentliche Unfallopfer war alkoholisiert und gab einem der Beamten eine Kopfnuss. (Symbolbild)

Moosach - Der Unfall ereignete sich am Mittwoch, gegen 04:10 Uhr, als ein 22-jähriger Münchner von einer Tankstelle kommend auf den Georg-Brauchle-Ring fahren wollte. Ein 23-jähriger Beifahrer befand sich mit ihm im Nissan.

Als er auf den Georg-Brauchle-Ring eingebogen war, übersah er einen von links kommenden Renautl. Der 36-jährige Fahrer versuchte noch auszuweichen, allerdings war es zu spät und es kam zum Zusammenstoß. Er stieß frontal gegen das Heck des Nissan. Durch den Crash schleuderte der Nissan gegen einen Fahrbahnteiler und kam rund 50 Meter später zum Stehen.

Für den Renault-Fahrer kam es sogar noch schlimmer: Das Fahrzeug kippte bei dem Unfall auf die Seite und schlitterte noch 150 Meter über die Fahrbahn. Erstaunlicherweise wurde der Fahrer nicht verletzt.

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Die beiden Insassen des Nissan wurden jeweils leicht verletzt (Prellungen und Schleudertrauma). Sie wurdem vom Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht.

Bei der Unfallaufnahme Aufnahme durch die Polizei kam es dann zur Eskalation der Situation: Die Beamten stellten einen deutlichen Alkoholgeruch beim 36-jährigen Mann aus Unterhaching fest, weswegen sie eine Blutentnahme anordneten und den Führerschein beschlagnahmten.

Bei der Blutentnahme wehrte sich der Mann vehement gegen die Maßnahme und gab einem der Beamten eine Kopfnuss, wodurch der Polizist leicht verletzt wurde. Dazu beleidigte der Mann die anwesenden Beamten mit diversen Schimpfwörtern.

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Die Liste der Anzeigepunkte ist lang: So wurde der Mann wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung an Kraftfahrzeugen, Bedrohung und Gefährdung des Straßenverkehrs angezeigt.

Nach der Bearbeitung der Anzeige durfte der Mann wieder gehen.

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