Betrunken mit 121 km/h unterwegs: Polizei zieht Raser aus dem Verkehr

Auf der Ingolstädter Straße ist am Samstag ein Autofahrer mit 121 Stundenkilometern geblitzt worden. Schnell stellte sich heraus, dass der 28-Jährige alkoholisiert am Steuer des Mietwagens saß.
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Der Mann wollte zunächst nicht anhalten, die Beamten konnten seine Flucht dann aber verhindern. (Symbolbild)
Der Mann wollte zunächst nicht anhalten, die Beamten konnten seine Flucht dann aber verhindern. (Symbolbild) © Sebastian Willnow/dpa

Milbertshofen - Geschwindigkeitsmessungen am Tag der Arbeit: Bei Tempo-Kontrollen auf der Ingolstädter Straße hat die Polizeiinspektion Milbertshofen am Samstag einen alkoholisierten Raser aus dem Verkehr gezogen.

Ingolstädter Straße: Fahrer im Mietwagen mit 121 km/h geblitzt

Wie die Polizei weiter mitteilt, liegt die zulässige Höchstgeschwindigkeit in den jeweiligen Messbereichen bei 50 km/h: Gegen 14.25 Uhr zeigten die Geräte bei einem BMW i3 eine Geschwindigkeit von 121 km/h an.

Bei dem Fahrer handelte es sich um einen 28-Jährigen aus München. Der Mann wollte zunächst nicht anhalten, die Beamten konnten seine Flucht dann aber nach eigenen Angaben verhindern.

Alkohol am Steuer: Ein Monat Fahrverbot für Münchner

Die Polizisten stellten fest, dass der Fahrer alkoholisiert war und unterbanden die Weiterfahrt. Da es sich um ein Mietfahrzeug handelte, wurde auch die Verleihfirma informiert.

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Den Mann erwartet ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, zwei Punkte im Verkehrszentralregister sowie ein vierwöchiges Fahrverbot. Mit Blick auf den Geschwindigkeitsverstoß werde in der Regel ein Bußgeld in Höhe von 480 Euro verhängt, zudem gebe es zwei Punkte im Verkehrszentralregister sowie ein Fahrverbot von drei Monaten, so die Polizei.

In der Regel wird bei der Höhe der Überschreitung von mehr als der doppelten erlaubten Geschwindigkeit ein Vorsatz vorgeworfen, wodurch sich das Bußgeld jeweils dann noch einmal verdoppelt.

Zusätzlich erhielten alle Beteiligten - in dem Auto befanden sich drei weitere Insassen - eine Anzeige nach dem Infektionsschutzgesetz, da sie aus unterschiedlichen Haushalten kamen.

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4 Kommentare
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  • Karljörg am 03.05.2021 13:41 Uhr / Bewertung:

    3 Monate Entzug der Fahrerlaubnis ist bei Weitem zu wenig, für eine derartige Geschwindikeitsübertretung mit Alkohol, wäre ein Jahr Fahrverbot angemessen

  • Newi83 am 03.05.2021 13:03 Uhr / Bewertung:

    Wann kommt endlich der sofortige endgültige lebenslange Führerscheinentzug?

  • Hanswurst am 03.05.2021 14:37 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Newi83

    Niemals. Ohne Führerschein kann man keine deutschen Autos kaufen...
    Bessere Frage: Wann kommt das geofencing für Autos? Dadurch ist die Höchstgeschwindigkeit eines Fahrzeugs technisch reglementiert und man kann innerorts nicht schneller als 50/30 fahren.

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