Auto unterschlagen: Münchner betrunken und ohne Führerschein unterwegs

Trotz Ausgangssperre war ein Autofahrer in der Nacht auf Sonntag in München unterwegs – und das auch noch betrunken! Einen Tag später bekam der 25-Jährige noch mehr Probleme.
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Die Polizisten haben den Mann angehalten, weil er zuvor durch seine Fahrverweise aufgefallen ist. (Symbolbild)
Die Polizisten haben den Mann angehalten, weil er zuvor durch seine Fahrverweise aufgefallen ist. (Symbolbild) © Uwe Anspach/dpa

Großhadern - Am Sonntag, um kurz nach Mitternacht, hat die Polizei einen Autofahrer auf der Fürstenrieder Straße aufgehalten, weil er zuvor durch sein Fahrverhalten aufgefallen war. Laut Polizei fuhr er Schlangenlinien und bremste immer wieder abrupt ab.

Münchner betrunken und ohne Führerschein unterwegs

Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich heraus, dass der 25-jährige Münchner keine gültige Fahrerlaubnis besitzt. Deswegen stoppten die Beamten die Weiterfahrt und stellten den Autoschlüssel sicher. Außerdem zeigte er Anzeichen von Alkoholkonsum, weshalb ihn die Polizei zur Blutentnahme ins Institut für Rechtsmedizin brachte.

Der 25-Jährige war nicht alleine im Auto – neben einer 19-jährigen Münchnerin saß noch eine 45-Jährige aus München im Fahrzeug. Als Grund für die späte Fahrt gab der 25-Jährige an, dass er die 19-jährige Beifahrerin, die schwanger sei, ins Krankenhaus fahren wollte. Die Polizei rief deshalb einen Rettungswagen für die junge Frau.

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25-Jähriger wollte Auto nicht zurückgeben

Als der 25-Jährige am nächsten Tag auf der Polizeiinspektion erschien, um den Autoschlüssel abzuholen, stellte sich nach Rücksprache mit der Fahrzeughalterin heraus, dass diese seit Anfang Dezember auf eine Rückgabe ihres Fahrzeugs bestand. Der 25-Jährige hatte das Auto aber nie zurückgegeben.

Der Münchner wurde deswegen nicht nur wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Trunkenheit im Verkehr angezeigt, sondern auch wegen der Unterschlagung des Fahrzeugs. Ein Verstoß nach dem Infektionsschutzgesetz wird geprüft. Die Münchner Verkehrspolizei hat die Ermittlungen übernommen.

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3 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
  • Dr. Schönfärber am 29.12.2020 17:28 Uhr / Bewertung:

    Vor Gericht a bisserl rumwuiseln und auf die schlechte Kindheit verweisen, dann passt das schon.

  • Leserin am 30.12.2020 02:37 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Dr. Schönfärber

    Haben sie da Erfahrung?

  • Dr. Schönfärber am 30.12.2020 10:43 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Leserin

    Sie sollten nicht von sich auf andere Menschen schließen!

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