Anwälte gegen Umgestaltung: Neuer Ärger um den Elisabethmarkt

Drei Anwälte aus der Umgebung kämpfen um den Erhalt der alten Standl. Diese müsste man dringend unter Denkmalschutz stellen.
von  Florian Zick
So soll der Elisabethmarkt nach dem Umbau aussehen. Im Hintergrund das geplante Sparkassen-Haus.
So soll der Elisabethmarkt nach dem Umbau aussehen. Im Hintergrund das geplante Sparkassen-Haus. © Fioretti Marquez, bogevischs buero

München - Im Rathaus dürfte man schon durchgeatmet haben. Denn nach anfänglichen Anwohnerprotesten gegen die Neugestaltung des Elisabethmarkts in Schwabing war es zuletzt ruhig geworden um das Sanierungsprojekt. Doch nun unternimmt ein Trio einen letzten Anlauf zur Rettung der alten Standl.

Bei den drei Abbruch-Gegnern handelt es sich um die Anwälte Irene Forgách, Julian Brune und Bernd Szaunig. Brune und Szaunig haben am direkt am Elisabethmarkt angrenzenden Gisela-Gymnasium ihr Abitur gemacht. Ihre Kanzlei haben sie immer noch ganz in der Nähe. "Wir sind mit dieser Ecke der Stadt sehr verbunden", sagt Szaunig.

Das Anwalts-Trio kämpft deshalb dafür, dass der Markt so bleiben darf, wie er ist. Der Platz habe "eine gute Energie", sagt Szaunig. Sollte der Markt umgestaltet werden, "würde das Karma des Elisabethplatzes komplett verloren gehen".

Szaunig und seine Kollegen pochen deshalb darauf, den Markt unter Denkmalschutz zu stellen. Die Standl seien "in ihrer Bauart und ihrem Aussehen in ganz Schwabing einzigartig und dringend erhaltenswert", heißt es in einem Schreiben an die Stadt. Ein Abriss verbiete sich aus diesem Grund.

Auch von "Interessenverfilzung" ist in dem Schreiben die Rede. Die Stadt wolle den Markt nur plattmachen, um der Stadtsparkasse bei der Planung des benachbarten Neubaus mehr Platz einräumen zu können.

Ob das die Stadt überzeugt? Dort betont man stets, dass die Standl nicht mehr die modernen Anforderungen an Hygiene und Brandschutz erfüllen und deshalb neu gebaut werden müssten. Zudem seien die Verkaufsstände erst nach dem Zweiten Weltkrieg entstanden und seien im Sinne des Denkmalschutzes mithin nicht schutzwürdig.

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