Am Ostbahnhof: Mann beißt Polizist

Ein Betrunkener hat sich am Ostbahnhof heftig gegen seine Festnahme gewehrt. Ein Beamter musste nach dem Einsatz in die Klinik.
Hüseyin Ince
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Bundespolizisten kontrollierten den Mann. (Symbolbild)
Bundespolizisten kontrollierten den Mann. (Symbolbild) © imago images/Tim Oelbermann

Als Bundespolizisten am Samstagabend einen 34-Jährigen am Ostbahnhof kontrolliert haben, stellte sich heraus, dass gegen den Mann ohne Maske (slowakische Herkunft, wohnsitzlos) ein Ermittlungsverfahren wegen seines Aufenthaltes offen stand. Die Beamten wollten ihn daher aufs Revier mitnehmen, um die Sachlage zu klären.

Einsatz am Ostbahnhof: Mann hat 1,7 Promille und ist polizeibekannt

Der Mann wehrte sich aber vehement, beleidigte die Beamten, trat nach allen Seiten und warf sich zu Boden. Die Polizisten sahen sich gezwungen, ihn zu fesseln. Als ihn die Beamten in den Einsatzwagen brachten, gelang es dem 34-Jährigen beim zweiten Versuch, einem der Polizisten (22) in den Unterarm zu beißen. Der Beamte ließ sich daraufhin in einem Krankenhaus behandeln.

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Eine Alkoholtest ergab beim Angreifer 1,7 Promille. Nach der Ausnüchterung ist der 34-Jährige wieder freigelassen worden. Der Mann ist polizeibekannt. Er bekam ein ganzes Paket an Anzeigen: Beleidigung, Bedrohung, tätlicher Angriff, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte - und Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz.

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4 Kommentare
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  • luxemburger am 28.02.2022 15:18 Uhr / Bewertung:

    Mein Rat:Schnell gegen Tollwut impfen lassen.

  • Mark di Monaco am 28.02.2022 09:50 Uhr / Bewertung:

    Wie findet man so jemanden wieder, wenn er wohnsitzlos ist? Was bringt dann das ganze Anzeigen schreiben?

  • Kadoffesalod am 28.02.2022 13:33 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Mark di Monaco

    Der Wohnsitzlose ist wohl nur auf freiem Fuß gekommen, weil er glaubhaft bzw. nachgeprüft eine zustellfähige Adresse angegeben hat. Diese kann bei Verwandten, Bekannten, seinem Anwalt, einer Hilfsorganisation wie dem Migrationsdienst der Caritas, seinem Bewährungshelfer oder ähnlichen Einrichtungen sein.

    Wenn das mit der Zustelladresse nicht funktioniert, er auf Vorladungen etc. nicht reagiert, kommt er eben wieder ins Aufenthaltsermittlungsverfahren und wird - wie es jetzt auch erfolgt ist - bei der nächsten Kontrolle eingesammelt.

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