Ärger um Hund Rocky: Gemobbt oder gefürchtet?

In Moosach tobt ein Nachbarschaftsstreit um einen Jack Russel Terrier Rocky. Jetzt klagte die Halterin (68). Wird der Hund gemobbt und ist harmlos? Oder versetzt er Die Kinder in Angst?
von  John Schneider
Wurde von Rocky attackiert: Anastasia (3) und Ihre Eltern.
Wurde von Rocky attackiert: Anastasia (3) und Ihre Eltern. © Jot/privat

MOOSACH - Wenn es um Rocky geht, scheiden sich die Geister. Der kleine Jack Russell Terrier versetzt die Kinder in seiner Moosacher Nachbarschaft in Angst und Schrecken. Sagen die einen. Der arme Hund ist vollkommen harmlos und wird von den Nachbarn gemobbt, sagen Frauchen Käthe L. (68) und Herrchen Jozef A. (71).

Jetzt traf man sich vor Gericht wieder. Genauer gesagt vor dem Verwaltungsgericht. Käthe L. als Klägerin, ihre Nachbarn als Zeugen. Denn die Hundehalterin geht gegen Zwangsgelder vor, die ihr die Stadt auferlegt hat. Der Grund: Rocky (7 Jahre) soll in der Vergangenheit einige Male kläffend auf kleine Kinder zugestürmt sein. Das KVR reagierte und seit dem 18. Februar darf der Terrier nur noch an der Leine zum Gassigehen geführt werden, wenn Kinder in der Nähe sind oder auch nur sein könnten.

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Gegen diesen Bescheid sollen Käthe L. und ihr Lebensgefährte mehrere Male verstoßen haben. Belegt wird das durch Fotos, die Nachbarn im Sommer von dem unangeleinten Hund gemacht haben. Nach den ersten Fällen im Juni wurde die 68-Jährige zu einem Zwangsgeld von 500 Euro verdonnert. Nach weiteren Vorfällen im Juli und August kam der nächste Bescheid. Diesmal waren 1000 Euro fällig.

Doch die Halterin zahlte nicht, sondern zog vor Gericht. Sie ist sich keiner Schuld bewusst. Wenn Kinder in der Nähe sind, kommt Rocky an die Leine, sagt sie. Er sei allenfalls mal kurz vor dem Supermarkt frei herumgelaufen, „um sein Geschäft zu erledigen“.

Ihre Klage hat eine lange Vorgeschichte. Seit fast drei Jahren tobt offenbar ein großer Hunde-Streit rund um das Moosacher Haus. Jozef A. sammelte Unterschriften von Rocky-Sympathisanten. Die Mutter (der kleinen Anastasia (3) verteilte Handzettel mit der Aufforderung, Rocky-Attacken zu melden.

Die Eltern sind besorgt, nachdem der Hund vor der Kinderkrippe einmal laut bellend auf Anastasia zugestürmt war. Die Halterin stand daneben, habe die Attacke ihres Terriers aber dennoch geleugnet. „Vollkommen uneinsichtig“, findet Vater Martin L. (35) die Frau. Er und eine andere Nachbarin (32) dokumentierten danach die Verstöße gegen den Leinenzwang mit Fotos.

Darüber war wiederum Jozef A. äußerst erbost. Immer wieder wies er mit dem Finger auf die Nachbarin – für ihn der Grund allen Übels. Die Frau, selber Mutter eines siebenjährigen Mädchens, gab dann auch zu, dass sie einmal im Streit gesagt habe, sie würde dafür sorgen, dass Rocky im Kochtopf eines chinesischen Restaurants landet.

Verwaltungsrichter Tobias Knie hatte trotz dieser Entgleisung keinen Zweifel an der Rechtslage. Die Zwangsgelder sind berechtigt. Die Zeugen seien glaubhaft, die Fotos eindeutig. Er regte an, die Klage zurückzuziehen. So würde die Klägerin Gerichtsgebühren sparen. Käthe L. stimmte zu. Wenn auch widerwillig. Was da an Beweisen präsentiert wurde, war für Rockys Frauchen nur „ein Haufen Lügen“.

Für die Vertreterin der Stadt war es ein gemütlicher Vormittag. Sie musste nicht groß eingreifen. Den Standpunkt der Stadt vertraten die Zeugen, und das mit großer Vehemenz. Bei einem weiteren Verstoß gegen den Leinenzwang, mahnte sie zum Schluss, drohe Rockys Frauchen ein Haltungsverbot.

Ob jetzt Frieden im Hundestreit einkehrt?

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