21-Jähriger wegen Drogenhandels zu Gefängnisstrafe verurteilt
Ludwigsvorstadt - Ein 21-jähriger Aschheimer ist vom Amtsgericht München wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten verurteil worden, die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
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Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der junge Mann im Oktober des vergangenen Jahres vor einem Schnellrestaurant am Münchner Hauptbahnhof Drogen verkauft hat. Am 21. Oktober beobachteten Zivilpolizisten den Verurteilten, als dieser gerade einem Mann für 20 Euro ein Gramm Marihuana verkaufte.
Drogen statt Burger
Bei einer anschließenden Durchsuchung von Verkäufer und Käufer wurden Geld und Rauschgift sichergestellt, der Verkäufer festgenommen. In der Verhandlung sagte der Käufer als Zeuge aus. Er gab an, dass der 21-Jährige ihn auf der Rolltreppe angesprochen und ihm "was zu rauchen" angeboten habe.
Sie hätten sich dann vor dem Eingang des Fast-Food-Ladens getroffen und über den Preis verhandelt. Vor dem Laden nahm der Zeuge außerdem noch weitere Männer war, die ebenfalls dem Drogen-Milieu zuzurechnen waren.
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Weil das Marihuana in der "szene-typischen Verkaufsform und Menge verpackt war" und der Angeklagte sich an gerichtsbekannten einschlägigen Plätzen aufhielt, war für das Gericht die Gewerbsmäßigkeit gegeben. Es verurteilte den 21-Jährigen deswegen zu einem Jahr und zwei Monaten Freiheitsstrafe, setzte aber aufgrund der guten Sozialprognose das Urteil zur Bewährung aus.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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