Parabolantenne darf auf dem Balkon bleiben
München - Entstellt eine Parabolantenne die Fassade eines Hauses – auch wenn sie von der Straße aus kaum zu sehen ist? Diese Frage musste eine Münchner Amtsrichterin jetzt entscheiden. Geklagt hatte der Vermieter eines Hochhauses am Gerhart-Hauptmann-Ring. Er wollte eine Antenne vom Balkon seines Mieters entfernen lassen, machte sein Eigentumsrecht geltend.
„Man muss die Fassade nicht auf die Goldwaage legen“, argumentierte Mieter-Anwalt Jamil Azem. Das Informationsrecht seines Mandanten wiegt schwerer.
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Der Mieter habe zudem alles getan, um auf die Rechte des Vermieters Rücksicht zu nehmen. Die Antenne sei so auf dem Balkon platziert worden, dass sie von der Straße kaum zu sehen ist, nur ein paar Zentimeter ragen heraus, außerdem wurde ein unauffälliges Flachkabel für den Anschluss verwendet. Ein großer Baum vor dem Haus gibt zusätzliche Deckung.
Das Gericht hatte sich anhand von Fotos und Google Maps ein Bild von der Szenerie gemacht. Ergebnis: „Es handelt sich um eine verhältnismäßig kleine Antenne, deren Schüssel sich vollständig innerhalb des Bereichs des Balkons befindet und deren Schüssel seitlich zum Balkon so ausgerichtet ist, dass die Schüssel in der Fassadenfront nur mit Mühe wahrnehmbar ist.“
Die Störung des Gesamteindrucks der Fassade – zu vernachlässigen. Die Parabolantenne ist zulässig, da es „keine nennenswerte Beeinträchtigung der Rechte des Vermieters“ gebe.
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Anwalt Azem hatte noch ein zusätzliches Argument im Köcher: „Wenn man eine Alu-Leiter auf dem Balkon abstellt, hätte das die gleiche Wirkung.“ Ohne dass ein Vermieter auf die Idee käme, die Leiter per Klage entfernen zu lassen.
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