Stadtrat könnte Isar-Badeverbot lockern

München - Isarplanschen ist was Feines, aber man darf es nicht überall: In bestimmten Bereichen ist es verboten. Weil es zu gefährlich ist, sagt die Stadt. Bisher. Am Mittwoch könnte sich das ändern.
Denn dann wird im Stadtrat über die Bade- und Bootverordnung geredet. Die ist von 1976 und soll novelliert werden. Ob dabei auch die Verbote gelockert werden, ist noch nicht gewiss. Mögliche Haftungsfragen müssten zuerst mittels eines Rechtsgutachtens geklärt werden, heißt es. Schließlich gebe es in den betroffenen Abschnitten gefährliche Strömungen, die vor allem für ältere Münchnerinnen und Münchner sowie für Kinder ein großes Risiko sind.
An ein paar Stellen wärs aber grad besonders schön zum Baden und auch gar nicht so gefährlich, sagt der Verein „Isarlust“. Der Gruppe geht es um den Abschnitt zwischen der Reichenbach- und der Tivolibrücke. Dort ist das Baden noch verboten. Auch zwischen der Reichenbach- und der Wittelsbacherbrücke gibt es eine Einschränkung: Auf der Ostseite des Flusses darf gebadet werden, auf der Westseite nicht.
Im Detail sieht die Badeverordnung laut Ausunfst des Referats für Gesundheit und Umwelt so aus: Im Süden können Badende sich im Bereich ab dem Flauchersteg, über die Thalkirchner Brücke bis kurz vor den Marienklausensteg auf beiden Isarseiten erfrischen sowie nach dem Marienklausensteg bis zum Ende des Stadtgebiets. Die Innenstadt ist in zwei Bereiche aufgeteilt: Der erste Abschnitt beginnt an der Ostseite der Reichenbachbrücke und endet etwa in der Mitte zwischen Reichenbach- und Wittelsbacherbrücke. Der zweite Bereich in der Innenstadt, in dem das Baden in der Isar erlaubt ist, beginnt an der Ostseite kurz nach der Wittelsbacher Brücke.
Ab der Braunauer Eisenbahnbrücke bis zur Wehranlage am Flauchersteg kann man auf beiden Isarseiten baden. Das Baden in der Isar ist im Norden 200 Meter nach der Max-Joseph- Brücke bis 200 Meter vor dem Oberföhringer Wehr auf der Ostseite erlaubt. Da das Baden generell in unmittelbarer Nähe von Stau- und Triebwerksanlagen, Überfällen, Schleusen, Strudelbildungen, Regenauslasskanaleinmündungen und sonstigen Gefahrenstellen verboten ist, darf auch an der Wittelsbacher Brücke und an der Wehranlage am Flauchersteg nicht gebadet werden.
Das Badeverbot könnte aber gelockert werden. In der Vollversammlung am Mittwoch soll der Stadtrat beschließen, über ein Rechtsgutachten beraten, das bereits in einer Sitzung des Umweltausschusses Mitte Juli 2014 vergeben wurde. Das soll dann als Grundlage für Verhandlungen mit der Versicherung dienen.
Vor gut einer Woche gab es schon eine Werbe-Aktion für eine großzügigere Verordnung. Beim „Splashmob“, bei dem schon einmal ganz erlaubt weil angemeldet in der Isar geplanscht.