Gegen Schwimmverbot: Badeflashmob an der Isar!

Gegen das Badeverbot in vielen Zonen in der Stadt sind am Sonntag dutzende Münchner zum Protest gemeinsam ins Wasser gehüpft. Die Bilder.
Anne Hund |
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An flachen Stellen, wo es nicht gefährlich ist, fordern die Aktivisten, dass gebadet werden darf.
Daniel von Loeper 4 An flachen Stellen, wo es nicht gefährlich ist, fordern die Aktivisten, dass gebadet werden darf.
In vielen Zonen ist Schwimmen sonst verboten. Hier gab's am Sonntag eine Ausnahme, die Aktion war genehmigt.
Daniel von Loeper 4 In vielen Zonen ist Schwimmen sonst verboten. Hier gab's am Sonntag eine Ausnahme, die Aktion war genehmigt.
Schnell ins Wasser gehüpft...
Daniel von Loeper 4 Schnell ins Wasser gehüpft...
... und danach trafen sich die Münchner hier am Kiesstrand.
Daniel von Loeper 4 ... und danach trafen sich die Münchner hier am Kiesstrand.

Gegen das Badeverbot in vielen Zonen in der Stadt sind am Sonntag dutzende Münchner zum Protest gemeinsam ins Wasser gehüpft. Die Bilder.

Isarvorstadt - Baden in der Isar - das geht nicht überall. In vielen innerstädtischen Zonen ist das Baden  - aus Sicherheitsgründen - strikt verboten.

Der Verein "Isarlust" fordert jetzt eine Lockerung des aus seiner Sicht zu strikten Badeverbots, und Ausnahmen an den flachen Stellen.

Die Mitglieder riefen deshalb für Sonntagnachmittag zum Badeflashmob an die Isar. Die Aktion war genehmigt (AZ berichtete).

Viele Teilnehmer hatten bei dem Demo-Plantschen sichtlich Spaß. Auch, wenn das Badevergnügen schnell wieder vorbei war. Denn am Himmel über der Isar bildeten sich dunkle Wolken.

"Bislang darf zwischen der Reichenbach- und der Tivolibrücke in der Isar nicht gebadet werden", sagt Initiator des Badeprotests, Benjamin David von der "Isarlust".

Zwischen der Reichenbach- und der Wittelsbacherbrücke ist das Baden zudem nur im östlichen Bereich erlaubt.

Die Stadt verteidigt derweil die Verbotszonen und verweist auf gefährliche Strömungen.

Die Bade- und Bootverordnung von 1976 soll zwar novelliert werden. Doch ob sie auch gelockert wird, entscheidet der Stadtrat. Mögliche Haftungsfragen werden nun vorab mittels eines Rechtsgutachtens geprüft.

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