Stadt München schützt Münchner Mieter vor Luxussanierungen
München - Der Begriff "Erhaltungssatzung" klingt nach dröger Behördensprache. Tatsächlich ist das, was so langweilig klingt, für Mieter wichtig. Mit der Satzung will die Stadt verhindern, dass Mieten immer teurer und alteingesessene Bewohner etwa von Investoren verdrängt werden. Denn in diesen Gebieten hat die Stadt ein besonderes Mitspracherecht und kann Luxus-Modernisierungen verhindern.
Erhaltungssatzung: beliebige Modernisierung von Wohnungen nicht möglich
Zwei Erhaltungssatzungen - nämlich für den Bezirk "Sendling-Westpark" und für "Schwabing-West" - hat der Stadtrat nun unbefristet verlängert. Dafür hatte sich die Fraktion aus SPD und Volt eingesetzt. Für 25.500 Einwohner im Bezirk Sendling-Westpark bedeutet das, dass die Eigentümer von 14.200 Wohnungen diese nicht beliebig modernisieren oder umbauen dürfen. Für das Viertel hatte bereits eine Erhaltungssatzung bestanden. Diese wurde nun um das Areal zwischen Hansastraße, Ötztaler Straße und Nestroystraße erweitert.
In Schwabing-West kommt der Bereich um die Agnesstraße dazu. Die Erhaltungssatzung erstreckt sich nun von der Elisabeth- und der Bauerstraße im Norden, der Gentzstraße im Osten, der Georgenstraße im Süden und der Schleißheimer Straße.
28 Gebiete in München werden alle fünf Jahre geprüft
Bauliche Veränderungen muss das Sozialreferat in diesen Gebieten erst genehmigen. Außerdem hat die Stadt dort ein Vorkaufsrecht für Grundstücke. Insgesamt gibt es in München 28 Erhaltungssatzungsgebiete, in denen 300.000 Einwohner in 171.000 Wohnungen leben. In München gelten die Erhaltungssatzungen unbefristet, jedoch werden sie alle fünf Jahre erneut überprüft.
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