Stadt München lässt sich Begriff "Wiesn" europaweit schützen
München - Die europäische Eintragung erfolgte für 21 Produktklassen, wie aus der Veröffentlichung vom Dienstag auf der EUIPO-Seite hervorgeht. Seife, Zahnpasta, Deo, Schlüsselringe, Skulpturen, Brillen, Geschirrhandtücher, Schuhcreme, Bettwäsche, Plüschtiere, Gesichtspuder, Porzellan, Aschenbecher und Unterhaltungsroboter, sogar frisches Obst und Gemüse: Für all dies kann die Stadt, sofern mit dem Namen "Wiesn" belegt, in Kürze Lizenzgebühren verlangen - oder die Verbreitung verbieten. Die Widerspruchsfrist für den Markeneintrag läuft am 17. Mai ab.
München lässt sich "Wiesn" schützen
Der Münchner Wiesnchef und Wirtschaftsreferent, Clemens Baumgärtner (CSU), bewertete die Veröffentlichung des angestrebten Schutzes für die Wortmarke "Wiesn" in einer Vielzahl von Warenklassen als sehr erfreulich. "Sie ermöglicht es der Landeshauptstadt München, das kulturelle Erbe des Oktoberfests weitest möglich zu schützen, insbesondere vor Trittbrettfahrern", sagte Baumgärtner.
Was die Stadt mit dem Schutz anfangen wird, also etwa abmahnen bei Benutzung des Begriffs ohne Lizenzierung, ist noch offen. Baumgärtner: "Praktische Konsequenzen werden erst beraten, wenn die Marke letztlich eingetragen ist."
Schon zuvor gab es eine europäische Eintragung für die "Wiesn", die aber nur für sechs Produktklassen galt. Für das "Oktoberfest München" und das "Münchner Oktoberfest" sichert sich die Stadt ebenfalls neu den Markenschutz, für ähnliche Produktklassen wie für die "Wiesn". Hier läuft die Widerspruchsfrist am 18. Mai aus.
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