Staatsanwältin als Zeugin im Deutsche-Bank-Prozess

Bei den Ermittlungen gegen Top-Manager der Deutschen Bank wegen versuchten Prozessbetrugs war die Staatsanwältin Christiane Serini die treibende Kraft. Am Dienstag soll sie als Zeugin vor dem Landgericht München vernommen werden.
von  dpa
Die Oberstaatsanwältin Christiane Serini (l) und der Staatsanwalt Florian Opper.
Die Oberstaatsanwältin Christiane Serini (l) und der Staatsanwalt Florian Opper. © Peter Kneffel/dpa

Bei den Ermittlungen gegen Top-Manager der Deutschen Bank wegen versuchten Prozessbetrugs war die Staatsanwältin Christiane Serini die treibende Kraft. Am Dienstag soll sie als Zeugin vor dem Landgericht München vernommen werden.

München - Bei den Ermittlungen gegen Top-Manager der Deutschen Bank wegen versuchten Prozessbetrugs war die Staatsanwältin Christiane Serini die treibende Kraft. Am Dienstag (11.00 Uhr) soll sie als Zeugin in dem Strafverfahren gegen den Co-Chef der Bank, Jürgen Fitschen, und vier weitere Banker vor dem Landgericht München vernommen werden. Serini hatte während der Ermittlungen einige Zeugen vernommen, die nicht vor Gericht aussagen werden. Deren Vernehmungen soll die Staatsanwältin deshalb nun als Zeugin wiedergeben.

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Zusätzlich vertritt Serini aber auch die Anklage in dem Mammutprozess. Aus Sicht der Anwälte der Angeklagten ist diese Doppelfunktion nicht zulässig, sie hatten deshalb erfolglos die Ablösung von Serini beantragt. Zwischen der Staatsanwältin und den Verteidigern kommt es in dem Prozess immer wieder zu hitzigen Wortgefechten. Auch ihre Vernehmung dürfte daher für Diskussionen im Gerichtssaal sorgen. Vor Serini soll am Morgen aber zunächst ein anderer Zeuge vernommen werden.

Fitschen steht seit Ende April zusammen mit seinen Vorgängern Josef Ackermann und Rolf Breuer, Ex-Vorstand Tessen von Heydebreck und dem ehemaligen Aufsichtsratschef Clemens Börsig vor Gericht. Alle fünf sollen vor vier Jahren im Zivilprozess um Schadenersatzforderungen für die Pleite der Kirch-Gruppe die Richter durch Falschaussagen getäuscht haben. Die Angeklagten hatten diese Vorwürfe zurückgewiesen.

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