Spende-Verbot: Der Staat geht zu weit

Es ist gut und wichtig, dass das Wohl eines Kindes, auch eines ungeborenen, grundsätzlich über vieles Andere gestellt wird – ein Verbot der Spermaspende eines Toten ist aber ein Eingriff des Staates, der zu weit geht.
Natürlich läge der Fall der Frau, die mit dem Sperma ihres toten Mannes schwanger werden will, klarer, hätte er seine Absichten verschriftlicht. Ob er einverstanden wäre, dass sie das gemeinsame Wunschkind nach seinem Tod allein bekommt, weiß nun niemand – aber ebensowenig, ob er es ablehnen würde. Man sollte außerdem der Frau so viel Mündigkeit zugestehen, dass sie sich die Entscheidung gut überlegt hat.
Eignungstests gibt es auch sonst nie
Die Bewertung über mögliche psychische Schäden und potenzielle rechtliche Schwierigkeiten kann aber nicht den Ausschlag geben für eine Entscheidung: Keine biologische Familiengründung in diesem Staat muss sich vorher einem Eignungstest unterziehen.
Nur Geschwistern ist die Fortpflanzung verboten mit der Argumentation, dass dem Kind dadurch sehr wahrscheinlich ein genetischer Schaden entstehen würde.
Ob ein solches Verbot Bestand haben kann, sollte darum das Bundesverfassungsgericht klären.