SPD-Politiker wegen Betrugs verurteilt

München „Wenn Sie das Gesetz nicht verstehen, wer dann?“ – Amtsrichterin Ines Tauscher ließ keinen Zweifel daran, dass sie dem schwäbischen SPD-Abgeordneten und Prädikatsjuristen Harald Güller nicht abnahm, er habe nicht gewusst, dass es ihm verboten war, auf Landtagskosten seinen Stiefsohn zu beschäftigen. Sie verurteilte den 50-jährigen Politiker wegen Betruges zu einer Geldstrafe von 27000 Euro (180 Tagessätze à 150 Euro). Und ging damit sogar noch über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus.
Güller hatte seinen Stiefsohn im Jahr 2009 für zwei Monate als Mitarbeiter beschäftigt. Die Landtagskasse wurde dadurch mit 7500 Euro belastet. Stiefsohn Andreas F. sollte den Internetauftritt des Abgeordneten und die Kommunikationsabläufe in den Abgeordnetenbüros in Augsburg und München überarbeiten. 6100 Euro bekam er für zwei Monate Arbeit. Die Beschäftigung eigener Kinder oder Stiefkinder auf Staatskosten ist Abgeordneten aber schon seit dem Jahr 2000 verboten. Güller war als Landtagsabgeordneter und Ausschussmitglied mit der Verabschiedung des Gesetzes befasst. „Das Wort ,Stiefsohn’ ist in den Diskussionen aber nie gefallen“, sagt er.
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Gegenüber dem Landtagsamt hatte Güller dann verschwiegen, dass er mit Andreas F., dem Sohn aus der ersten Ehe seiner Ehefrau im ersten Grad verschwägert ist. Im Vordruck des Amtes hatte Güller handschriftlich an der dafür vorgesehenen Stelle „nein“ geschrieben. Das gibt er auch zu, einen Vorsatz bestreitet er aber: „Es tut mir leid, aber ich habe mir leider keinen Gedanken darüber gemacht und nicht gewusst, dass ein Stiefsohn im ersten Grad mit mir verschwägert ist.“
Erst als ihn ein Journalist im Zuge der Verwandtenaffäre im April 2013 gefragt habe, habe er sich kundig gemacht. Er sei dann sofort aktiv geworden, „um eine lückenlose Aufklärung in die Wege zu leiten“. Das Geld hat er inzwischen auch zurückgezahlt. Güller war nach Bekanntwerden des Falls als Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion zurückgetreten. Sein Mandat hat er behalten.
Sein Anwalt - er hatte 60 Tagessätze gefordert – kündigte gestern Berufung gegen das Urteil an.