Skurriler Parkplatz-Krieg vor dem Kadi

Stellplatz-Besitzerin klagt vor dem Amtsgericht: Die Nachbarin parkt ihr zu weit rechts
von  John Schneider

MÜNCHEN Der Inhaber eines Stellplatzes darf diesen in seiner kompletten Breite ausnützen. Er darf sein Auto auch dann auf der rechten Hälfte parken, wenn dies dem Nutzer der danebenliegenden Parkfläche das Einsteigen erschwert. Das hat jetzt das Amtsgericht entschieden.

Der Fall: Eine Münchnerin parkte gewöhnlich ihren Opel Corsa auf dem Stellplatz, der zu ihrer Wohnung gehört. Der Stellplatz links neben ihr war an die Fahrerin eines Renault Kangoo vermietet.

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Von Zeit zu Zeit stellte diese ihren Renault eher auf der rechten Hälfte ab. Dies störte die Fahrerin des Opel Corsa. Sie werde dadurch beim Einsteigen in ihr Fahrzeug behindert. Ihre Nachbarin solle dies zukünftig unterlassen und eine Unterlassungserklärung unterschreiben. Und 5000 Euro zu zahlen, wenn sie sich nicht daran halte.

Diese weigerte sich. Erstens mache sie das auch nur, wenn der Stellplatz links von ihr ebenso beparkt sei, da sie sonst nicht aus dem Auto aussteigen könne, zweitens könne die andere Autofahrerin ebenfalls rechts parken.

Die Corsa-Besitzerin erhob Klage – und scheiterte. Begründung der Richterin: Die Beklagte sei berechtigt, auch ein breiteres Fahrzeug dort abstellen, das eventuell den gesamten Stellplatz benötigen würde.

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