Wohnung ohne Erlaubnis untervermietet: Rauswurf
Ein Mieter macht Geschäfte und wird gekündigt – laut Gericht zu Recht
München - Ohne Abmahnung gekündigt – das ist jetzt einem Münchner gebe. Er sei krank. Daher kämen Freunde zu ihm zu Besuch.
Die Vermieterin kündigte ihm fristlos und erhob Klage vor dem Amtsgericht. Die zuständige Richterin gab ihr Recht und erließ ein Räumungsurteil. Zeugen hatten die Untervermietung bestätigt, das Vertrauensverhältnis sei durch das Leugnen des Mieters zerrüttet, fand die Richterin. Außerdem habe der Mann die Vermieterin über Jahre hinweg getäuscht. Eine vorherige Abmahnung sei daher nicht erforderlich gewesen. Die sofortige fristlose Kündigung sei wirksam.
Der Mieterverein ist anderer Meinung. „Grundsätzlich muss vor einer fristlosen Kündigung immer eine Abmahnung erfolgen”, sagt Sprecherin Anja Franz. Der Mieter müsse die Möglichkeit haben, die Untervermietung zu beenden. So aber habe er nicht damit rechnen können, dass ihm gleich gekündigt wird.
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