Skulptur stürzt auf Kind (3)

Das Marmor-Kunstwerk bricht einem Dreijährigen das Bein. Weil sie sich nicht genug um die Standfestigkeit des Exponats gekümmert hat, muss die Stadt Wolfratshausen zahlen.
John Schneider |
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Vor der Loisachhalle: Die Skulptur "Von hier aus" stürzte um.
Hartmut Pöstges Vor der Loisachhalle: Die Skulptur "Von hier aus" stürzte um.

München Das Unglück passierte vor den Augen der Mutter: Vincenz (3, Name geändert) spielte im März 2011 mit anderen Kindern vor der Loisachhalle in Wolfratshausen, als eine 300 Kilo schwere Marmor-Skulptur umstürzt. Die beiden mit einer Grundplatte verschweißten Eisenstifte waren auf Grund von Korrosion gebrochen. Das Kunstwerk begrub ein Bein des Buben unter sich.

Den Müttern gelang es damals mit vereinten Kräften, das Kind hervorzuziehen. Vincenz erlitt einen offenen Oberschenkelbruch. Per Rettungshubschrauber wurde er ins Harlachinger Krankenhaus gebracht. Zurückgeblieben sind bei dem heute Sechsjährigen Narben, die noch operiert werden müssen, berichtet Anwältin Sabine Strehle. Sie vertritt die Krankenkasse des Buben.

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Die klagte, weil sie die bislang angefallenen Behandlungskosten von der Stadt Wolfratshausen zurück will. Begründung: Die Stadt habe sich nicht ausreichend um die Standfestigkeit der Skulptur gekümmert. Das Kunstwerk mit dem Titel „Von hier aus“ war ein Geschenk der Bildhauerin Veronika Jungebluth an die Wolfratshausener.

In der ersten Instanz gab das Landgericht den Klägern Recht. Die Stadt Wolfratshausen sei ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen. Streitwert des Falls: 22397 Euro. Auch eventuell anfallende Folgekosten solle die Stadt tragen. Wolfratshausens Bürgermeister Helmut Forster ging in die Berufung. Das Urteil sei nicht in Ordnung, fand er.

Doch auch in der Berufung bleibt es dabei. Der Vorsitzende Richter des 1. Senat des Oberlandesgerichts, Thomas Steiner, fragt sich, warum die Stadt nicht nach dem ersten Winter einmal geprüft habe, ob die Skulptur auch sicher stehe. Diese habe schließlich „nicht in einem Bereich gestanden, wo es undenkbar war, dass jemand da hinkommt“, sagte Steiner.

Dann wäre den Prüfern wohl dasselbe aufgefallen wie dem Prozess-Gutachter vom Tüv: Eine Schweißnaht fehlte, dadurch konnte Wasser in einen Spalt eindringen und die Eisenstifte angreifen.

Revision gegen das Urteil ließ der Senat nicht zu. Der Fall ist damit aber noch nicht beendet: Die Eltern des Buben wollen nun die Stadt Wolfratshausen auf Schmerzensgeld verklagen.

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