Weil sie mehr Miete wollen: Hausbesitzer gehen vor Gericht
Maxvorstadt In dem Mietshaus <strong>Schleißheimer Straße 61</strong> verlangt haben sollen!
Jetzt landet der Fall beim Oberlandesgericht München (OLG). Das Haus ist seit 1978 im Besitz der Familie T. Die letzten zehn Jahre vor dem Verkauf führt Claus T. (64) die Geschäfte. Er lebt in Düsseldorf und leitet ein Versicherungsunternehmen mit 80 Angestellten.
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Großartig kümmern kann und will er sich nicht um die Immobilie. Als Zeuge sagt er vor dem OLG: „Mir und der Erbengemeinschaft war es wichtig, dass wir eine solide Mieterschaft haben mit wenig Wechsel und zuverlässige Mietzahlung.“ Darum habe man die Vermietung und Verwaltung ganz der Grundstücks KG „IVB Gesellschaft“ überlassen. Claus T.: „Wir haben im Jahr zwei Abrechnungen bekommen. Unser Steuerberater hat sie geprüft. Und es war alles korrekt.“
Als Beispiel dient das Pils-Pub mit 80 Quadratmetern im Erdgeschoss. Acht Euro und ein Cent verlangt Familie T. pro Quadratmeter. Das macht 640,90 Euro Gesamtmiete im Monat. Nach dem Münchner Mietspiegel könne man aber nach Meinung der neuen Eigentümer gut das Doppelte an Miete verlangen. Auch für die 19 Parteien habe man zu wenig verlangt. Die „IVB“ habe ihre Pflichten als Hausverwalter damit verletzt. Angeblich habe der alte Hausbesitzer seine Nachzahlungsansprüche an den neuen Käufer abgetreten.
Daran kann sich Claus T. konkret nicht mehr erinnern. Er sagt auch vor Gericht: „Ich weiß nicht, was ein Mietspiegel ist.“ Das habe ihn nie interessiert. Die Rechtsanwälte Ralph G. Werner und Oliver Stern, die die neuen Hausbesitzer vor Gericht vertreten, behaupten aber, dass eine solche Klausel vertraglich zwischen Käufer und Verkäufer vereinbart worden sei: „Die Verwaltung war für die Verkäufer des Anwesens als Verwalterin tätig."
Bis zum Besitzübergang auf unsere Mandanten im Jahre 2012. Die Verwaltung hat ihre Pflichten als Verwalter verletzt. Die hieraus entstandenen Ansprüche haben die Verkäufer an die Kläger abgetreten.“ Im Zeitraum vom 1. Januar 2002 bis 31. Juli 2012 seien so Schäden in Höhe von insgesamt 346210,74 Euro entstanden. Am 2. Juni will das Gericht ein Urteil verkünden.
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