Sind die Beerencafés in Feldmoching Schwarzbauten?

Zwar wird nach einer Lösung gesucht, doch den Betreibern drohen außer der Schließung auch hohe Strafen, sagt Lokalbau-Vizechef Thomas Rehn zur AZ.
Nina Job |
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So sah die Fläche in Lochhausen 2009 aus.
Google Earth So sah die Fläche in Lochhausen 2009 aus.

München - Für viele Münchner und ihre Kinder sind sie willkommene Naherholungsorte.

In den Beerencafés der Familie Hofreiter in Feldmoching, Lochhausen und Johanneskirchen können sie nicht nur selber Beeren pflücken – es gibt auch Kuchen und Eis, einen Streichelzoo und ein Maislabyrinth. Doch wie berichtet, sind die beliebten Cafés im Freien den Behörden ein Dorn im Auge, die Schließung droht. Die AZ hat darüber mit dem Vizeleiter der Lokalbaukommission, Thomas Rehn, gesprochen.

Nach seiner Einschätzung ist die Betreiberfamilie zu weit gegangen: "Sie haben es übertrieben", so Thomas Rehn. Luftbilder des Landesamtes für Vermessung oder von Google Earth belegen, wie die Beerencafés in den vergangenen Jahren immer größer geworden sind: Wo vor 15 Jahren aus der Luft nur Felder zu sehen sind, gibt es heute große Parkplätze, Freischankflächen und feste Gebäude. "Ein großer Teil ist nicht genehmigt", sagt Rehn. Und vieles sei auch nicht genehmigungsfähig. Der stellvertretende Lokalbauchef spricht von Schwarzbauten.

So sah die Fläche in Lochhausen 2009 aus.
So sah die Fläche in Lochhausen 2009 aus. © Google Earth

Den Betreibern der Beerencafés drohen Strafen

Rechtlich handelt es sich bei den Flächen um sogenannte Außenbereiche, auf denen Landwirtschaft zulässig ist. Das Gesetz lasse Spielraum für eine "mitgezogene Nutzung", so Rehn. Dies könne zum Beispiel ein Kassen-Häuschen mit einer Waage sein. "Aber eine große Edelstahl-Küche, in der auch Bratwürste zubereitet werden, ist nicht vorgesehen. Das hat mit Beeren-Ernte nichts mehr zu tun." Das Gleiche gelte für Streichelzoos.

Familie Hofreiter muss nun aller Voraussicht nach nicht nur zurückbauen, ihr droht auch eine Strafe. Schwarzbau-Verstöße gelten im Baurecht als Ordnungswidrigkeit, sie können mit bis zu 250.000 Euro geahndet werden – bei Fahrlässigkeit. Bei Vorsatz drohen sogar Geldbußen bis zu 500.000 Euro.

Petition gegen Schließung der Beerencafés

Bekannt wurde den Behörden das Ausmaß der Beerencafés übrigens, als die Betreiber im Frühjahr für eine Veranstaltung eine Genehmigung beim KVR einholen wollten. Es folgte eine Ortsbesichtigung. Als die Behördenmitarbeiter vorbeischauten, wollte die Familie gerade ein Planschbecken betonieren lassen – was dort auch nicht zulässig ist.

Dessen ungeachtet wünschen sich viele, dass die Beerencafés bleiben dürfen. Bis Freitag haben mehr als 21.000 Menschen die Online-Petition gegen die Schließung unterzeichnet. Rehn betont: "Wir sind in gutem Kontakt mit den Betreibern und suchen gemeinsam nach einem Weg."

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