Silvester in München: Sind Feuerwerk und Böller im privaten Garten erlaubt?
München - Was ist in München an Silvester erlaubt und was nicht? Und darf man Böller aus dem vergangenen Jahr im eigenen Garten zünden?
Ausgangssperre und Böllerkaufverbot in München
Diese Frage trieb die Fraktion aus FDP und Bayernpartei um. Deshalb stellten sie eine Anfrage an das Kreisverwaltungsreferat (KVR).
Zwar sei der Verkauf von Feuerwerksartikeln dieses Jahr verboten, "es soll jedoch durchaus Münchner geben, die noch Raketen vom Vorjahr besitzen, was nicht verboten ist", heißt es in der Anfrage. Und zwar dürfe man sich ab 21 Uhr bloß noch in der eigenen Wohnung aufhalten - jedoch gehören Gärten da dazu.
KVR: Keine Raketen innerhalb des Mittleren Rings
Was gilt also nun? Die Antwort des Kreisverwaltungsreferats lautet dazu: "Das Abbrennen von Pyrotechnik stelle keinen triftigen Grund dar, die Wohnung zu verlassen. Ferner sei zu beachten, dass das Abbrennen von "pyrotechnischen Gegenständen mit ausschließlicher Knallwirkung" (klassische Silvesterkracher ohne Lichteffekte) überall innerhalb des Mittleren Rings auf Grundstücken untersagt ist.
Zu kaufen gibt es Silvesterraketen gerade ohnehin nirgends. Dass jemand, der noch eine aus dem vergangenen Jahr findet, gegen die Regeln verstoßen würde, schreibt das KVR nicht.
Jedoch weist die Behörde darauf hin, dass jeder Einzelne Verantwortung übernehmen müsse. Schließlich haben die diesjährigen Feuerwerksregelungen vor allem ein Ziel: "die Krankenhäuser zu entlasten".
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