Sie erstach ihre Tochter (2): Fünf Jahre Haft

Eine psychisch kranke Mutter ist wegen Totschlags an ihrer Tochter zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Als sie im Februar ihr Baby erstach, sei sie vermindert schuldfähig gewesen.
von  dpa
Die dunkle Kapuze hat Hasret S. (24) tief ins Gesicht gezogen. Die Mutter, die ihr Baby erstochen hat, will unerkannt bleiben.
Die dunkle Kapuze hat Hasret S. (24) tief ins Gesicht gezogen. Die Mutter, die ihr Baby erstochen hat, will unerkannt bleiben. © th

München – Wegen Totschlags an ihrem zwei Monate alten Baby ist eine junge Mutter am Donnerstag zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Das Münchner Schwurgericht ordnete die vorherige Unterbringung der zur Tatzeit vermindert schuldfähigen Angeklagten in einer psychiatrischen Klinik an, dem Gutachten zufolge litt die Hausfrau zur Tatzeit an einer Borderline-Störung (Grenzfall zwischen Psychose und Neurose) in Verbindung mit einer Wochenbettdepression.

Schon die Staatsanwaltschaft war von der Anklage des Mordes abgewichen und hatte sechs Jahre Freiheitsstrafe gefordert. Die Beweisaufnahme hat laut Plädoyer die zunächst angenommenen niedrigen Beweggründe für das Verbrechen nicht bestätigt. Im Strafmaß folgte das Gericht der Verteidigung. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Die 24-jährige Angeklagte hat sich dem Urteil zufolge durch die Betreuung ihrer kleinen Tochter überfordert gefühlt. Nach ihrer Aussage hat sie die Tat wiederholt in Bildern vorausgesehen, sie ließ sich deshalb in eine psychiatrische Klinik einweisen, verließ diese aber ohne wesentliche Besserung ihres Zustandes. Wären die Ärzte etwas hellhöriger gewesen, wäre der Tod des Kindes vielleicht zu vermeiden gewesen, vermutete der Vorsitzende in der Urteilsbegründung.

Am 1. Februar 2013 kam es in der Wohnung der jungen Familie in Garmisch-Partenkirchen zunächst etwa 16 oberflächliche Stichwunden bei und stieß ihm schließlich das Messer vier Mal in die Brust. Innerhalb kürzester Zeit war das Kind verblutet, der durch Geräusche aufgeschreckte Vater konnte nicht mehr helfen. Er hat inzwischen die Scheidung eingereicht, ist aber vor Gericht nicht als Nebenkläger gegen seine Frau aufgetreten.

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