Sex-Prozess am Amtsgericht: Internet-Zuhälter verurteilt
München Sie war 15 und brauchte Geld. „Fürs Nägel und Haare machen“, wie sie später einem Ermittler sagen wird. Also ging das Mädchen auf das Angebot eines Mannes ein, den sie gerade erst über das Internet kennengelernt hatte. Der hatte ihr erklärt, dass man mit Prostitution viel Geld machen könne. Das wahre Alter des Mädchens kannte der 24-jährige Student nicht. Ihm und ihren Freiern gaukelte sie vor, volljährig zu sein.
Es war nicht das erste Mal, dass Alaz Z. (Name geändert) auf diese Weise eine junge Frau zur Prostituierte machte. Am Mittwoch musste er sich deswegen für schweren Menschenhandel vor dem Amtsgericht verantworten.
So lernte der Internet-Zuhälter die Mädchen kennen
Laut Anklage – die Alaz Z. nach einem Rechtsgespräch aller Prozessbeteiligten in vollem Umfang einräumte – begann alles im Juni 2014. Damals hatte er über Facebook eine 19-Jährige kennengelernt. Er erklärte ihr, in Geldnöten zu sein und überredete sie, sich für ihn zu prostituieren. Er übernahm die Organisation, platzierte entsprechende Erotik-Annoncen auf der Internet-Plattform „markt.de“.
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Doch das Geschäft lief nicht ohne Probleme ab. Als der erste Freier die junge Frau am Hauptbahnhof mit dem Auto abholte und dann Oralverkehr verlangte, weigerte sie sich. Sie fuhren zurück zum Hauptbahnhof, wo sie von Alaz Z. überredet wurde, den Wünschen des Kunden doch nachzukommen. Wenn sich dei Frau in der Folgezeit (das Ganze dauerte etwa ein, zwei Monate) wieder sträubte, soll er ihr mit dem Abbruch der Beziehung gedroht haben.
Ein Jahr später: Über Facebook hatte eine 15-Jährige Kontakt zu dem Studenten bekommen, der sich unter Pseudonym im Internet herumtrieb. Man postelte ein Weile hin und her bis Alaz Z. ihr das Angebot machte, ihr dabei zu helfen, wenn sie der Prostitution nachgehen wolle.
Die Antwort auf die Frage nach dem Warum: "Dummheit"
Die 15-Jährige zögerte zunächst, meldete sich aber bald darauf bei dem jungen Mann. Alaz Z. sollte via Internet-Annoncen den Kontakt mit den Freiern herstellen und als Schutz dienen. Dafür bekam er ein Drittel der Einnahmen. Der erste Freier zahlte 550 Euro.
Kurz darauf war die Geschäftsbeziehung wieder beendet: Alaz Z. hatte erfahren, dass das Mädchen erst 15 war. Ein Ermittler berichtete am Mittwoch, dass sie danach noch versucht habe, im Alleingang Freier zu finden.
Für den Prozess spielte das keine Rolle mehr. Der Student wurde von der Strafkammer unter dem Vorsitz von Richterin Ines Tauscher zu einem Jahr und sechs Monaten Haft verurteilt, die aber zur Bewährung ausgesetzt wird.
Dazu muss er 1000 Euro zahlen und 100 Sozialstunden abarbeiten. Auf die Frage der Richterin, warum er das getan hätte, antwortete Alaz Z. mit nur einem Wort: „Dummheit.“ Das Geld habe er ja gar nicht nötig gehabt.
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