Senioren ausgetrickst: Falscher Polizist zu fast sieben Jahren Haft verurteilt

Ein 30-jähriger Betrüger hat sich als falscher Polizist ausgegeben und so Senioren abgezockt. Nun wurde er vom Landgericht München zu einer Gefängnisstrafe verurteilt.
John Schneider
John Schneider
|
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
5  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Der falsche Polizist ist zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt worden.
Der falsche Polizist ist zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt worden. © Sven Hoppe/dpa/Archivbild

München - Der materielle Verlust, der durch die "Falsche-Polizisten“-Masche bei den meist älteren Opfern entsteht, ist immens: Allein im Jahr 2020 registrierte die Münchner Staatsanwaltschaft einen Schaden von 4,5 Millionen Euro. Doch neben dem materiellen Verlust, sind auch die psychologischen Folgen für die Opfer verheerend.

Wie in dem Fall einer 80-Jährigen, die von einer Bande um 160.000 Euro gebracht wurde. Die Frau wurde mit dem Verlust ihres Vermögens offenbar nicht fertig und brachte sich zwei Wochen später um. Nach Ansicht des Gerichts und der Staatsanwaltschaft waren der Betrug und der Vermögensverlust zumindest mitursächlich für die Verzweiflungstat.

Falscher Polizist: Weiteres Opfer konnte tagelang nichts essen

Die Staatsanwältin berichtet in ihrem Plädoyer von einem weiteren Fall. Eine ältere Frau, die den Betrügern zum Opfer gefallen war, konnte aufgrund der Vorkommnisse tagelang nichts essen, verlor dadurch einige Kilo an Körpergewicht. Die 8. Strafkammer hat nun am Dienstag den Angeklagten Cem P. (30, Name geändert) unter anderem wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs in sechs Fällen und wegen Amtsanmaßung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten verurteilt.

Das Gericht blieb damit lediglich neun Monate unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Verteidiger Kai Wagler hatte unter anderem mit Verweis auf das Geständnis seines Mandanten für eine Haft von fünf Jahren und neun Monaten plädiert. Das Gericht unter dem Vorsitz von Gilbert Wolf ordnete des Weiteren die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an, da Cem P. ein Suchtproblem hat.

Lesen Sie auch

Lesen Sie auch

Betrügerbande erbeutete Viertelmillion Euro

Zur Überzeugung des Gerichts schloss sich der Angeklagte mit weiteren Mittätern zu einer Bande zusammen, um Betrugstaten als "falsche Polizeibeamte" zu begehen. Insgesamt erbeutete der Angeklagte, der nach dem gemeinsamen Tatplan als Abholer fungierte, nach den Feststellungen des Gerichts im Herbst 2020 Bargeld und Gegenstände mit einem Wert von etwa 266.000 Euro. Geld, das er laut Urteil als sogenannten Wertersatz zurückzahlen soll. Zugunsten des nicht vorbestraften Angeklagten würdigte das Gericht ein von Schuldeinsicht und Reue getragenes Geständnis.

Zu seinen Gunsten wirkte sich ferner aus, dass der Angeklagte als Abholer überwiegend auf fremde Anweisung handelte. Zu seinen Lasten wirkte sich der sehr hohe Schaden, die zum Teil erheblichen Folgen für die Geschädigten und die erhebliche kriminelle Energie aus, die bei den Taten aufgewendet wurde. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte hat das Urteil zwar angenommen und auf Rechtsmittel verzichtet. Die Staatsanwaltschaft hat aber jetzt noch eine Woche Zeit, Revision einzulegen.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
5 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
  • Openlyclosed am 06.04.2022 17:01 Uhr / Bewertung:

    Im Artikel wird leider auch erwähnt, dass der Täter in einer Entziehungsanstalt untergebracht wird. Eine Strafe von 6 Jahren 9 Monaten scheint im ersten Augenblick sehr angemessen. Jedoch wird der Täter sehr wahrscheinlich nicht mal die Hälfte dieser Strafe in einem Gefängnis verbüßen, sondern leider viel viel früher auf freien Fuß kommen. Sehr bitter! Wo man solche Menschen doch eigentlich so lange wie möglich wegsperren & danach abschieben sollte. Sehr traurig!

  • Rosinerl am 05.04.2022 18:52 Uhr / Bewertung:

    Ich halte das Urteil auch für richtig. Letztlich ist das ein schwerer betrügerischer Raub. Wichtig wäre es allerdings, die Hintermänner zu bekommen. Leider sitzen die nur allzu oft in der Türkei, so daß die deutsche Staatsanwaltschaft keinerlei Interesse an deren Aufspüren zeigt. Dort leben ganze Sippen davon. Auch in Polen gibt es solche mafiösen Clans zuhauf (und das sind nicht die normalen Polen!). So richtig diese Strafe auch ist, so gleich sollte man auch normale Erbschleicherei behandeln. Die ist nämlich auch nichts anderes als solch ein betrügerischer Raub, bei dem oft Summen in sechsstelliger Höhe geraubt werden. Erst kürzlich wurde ein Rechtsanwalt, der seine Vollmacht einer alten Frau zum Ergaunern von deren Wohnungen für seine eigenen Kinder genutzt hat, zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Im Prinzip war die Aussage des Gerichts dabei: "Man kann es ja mal probieren, es passiert ja auch nicht wirklich etwas wenn wir dich erwischen."

  • katzenfliege am 05.04.2022 18:29 Uhr / Bewertung:

    Aufgrund des Selbstmords der alten Dame hätte man ihn ruhig auch zu 20 Jahren verurteilen können. Hat er außerdem für die Rückführung der Beute gesorgt?

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.