Sehr überzeugende Täuschung: Bande fälscht Bahn-Tickets

München - Es war Kommissar Zufall, der den Bluff aufdeckte. Am Münchner Hauptbahnhof wurde ein Mann beobachtet, der auf verdächtige Art Fahrkarten verkaufte. Was die Kontrolleure, die den Verdächtigen überprüften, noch nicht ahnten: Sie waren einer Bande auf die Spur gekommen, die im gesamten Bundesgebiet gefälschte Fahrkarten verkaufte.
Die Masche hatte zwei Jahre lang sehr gut funktioniert: Ein in Kiel und Hamburg ansässiges Trio (24, 32 und 35 Jahre alt) knackte Fahrkartenautomaten, stahl die Blankofahrkartenrollen und benutzte diese, um per Thermodirektdruckverfahren Fahrkarten zu fälschen. Vom Bayern-Ticket bis zur ICE-Fahrt von Passau nach Hamburg war alles dabei.
Die gefälschten Tickets wurden dann an Groß- und Kleinabnehmer in der gesamten Bundesrepublik verkauft. Ein Münchner Zwischenhändler war dann derjenige, der am Hauptbahnhof erwischt wurde und so den Stein der Ermittlungen ins Rollen brachte.
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Wie überzeugend die Fälschungen gelungen waren, lässt sich auch in der Anklage nachlesen: "Die inhaltliche Abweichung zu Originalfahrkarten war derart gering, dass eine Erkennbarkeit als Fälschung selbst durch geschultes Personal der Deutschen Bahn nahezu ausgeschlossen war." Sprich, hätte Kommissar Zufall nicht geholfen, das Trio hätte wahrscheinlich jahrelang munter so weitermachen können.
Staatsanwalt Christian Hlawatsch listete hunderte von Fällen der gewerbs- und bandenmäßigen Urkundenfälschung bei allen drei Angeklagten auf. Der Schaden: An die 60.000 Euro. Und es hätte noch weitaus mehr werden können. Christian Finke, Anwalt des jüngsten Bandenmitglieds, kritisierte am Rande des Prozesses die lange Verfahrensdauer. Sein Mandant sitzt – wie seine Komplizen auch – seit 19 Monaten in Untersuchungshaft.
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Nach der Anklageverlesung wurde die Verhandlung vom Vorsitzenden der Jugendkammer des Landgerichts, Stephan Kirchinger, für ein Rechtsgespräch unterbrochen. Da es bereits im Mai Vorgespräche gegeben hatte, einigte man sich schnell. Alle drei Angeklagten räumten daraufhin die Anklagepunkte ein.
Die für die beiden älteren Angeklagten vereinbarten Haftstrafen bewegen sich demnach zwischen drei und vier Jahren. Der jüngste der Fälscher wird wohl mit einer Jugendstrafe um die drei Jahre durchkommen. Er war zur Tatzeit noch ein Heranwachsender.