Schranken der Beschränkung: Wenn Einsicht siegt
Seit 21. März herrscht Ausgangsbeschränkung. Seither spürt jeder, wie es sich anfühlt, wenn der Rechtsstaat zu einem Polizeistaat mutiert – und wie schnell das vonstatten gehen kann. Es ist ein ungutes Gefühl.
Es stellen sich dabei viele Fragen. Sind die getroffenen "notwendigen Schutzmaßnahmen", wie es im Infektionsschutzgesetz heißt, und wie sie sich in der Verordnung der Staatsregierung niederschlagen, geeignet, die Virus-Gefahr einzudämmen? Sind sie erforderlich – das heißt, gibt es nicht auch mildere Mittel? Wie lange dauern sie noch an? Das sind keine mäklerischen Fragen, die aktuelle Gesamtsituation verkennend, das sind legitime Fragen in einem Rechtsstaat, der ja, salopp gesagt, zum Glück keine Ausgangssperre hat.
Ausgangsbeschränkung macht nur Sinn, wenn sie der Bürger akzeptiert
Umso legitimer, als das Verhalten der Münchner Polizei am vergangenen Wochenende, als Rentner von Parkbänken verscheucht, Mütter mit Kind vom Deckerl verwiesen und Münchner Ausflügler in ihren Autos aufgehalten wurden, mehr als bloß Bedenken geschürt hat, ob solche Eingriffe noch (ausnahme-)rechtskonform, waren. Das waren sie, weil unverhältnismäßig, nämlich nicht.
Wenn Innenministerium und Polizei nun also auf maßvollere Kontrollen umschwenken, ist das begrüßenswert. Vielleicht hat die Einsicht gesiegt, dass die Ausgangsbeschränkung nur dann Sinn macht, wenn sie der Bürger auch akzeptiert, was er derzeit ja noch tut – und sie ihn nicht völlig unnötig drangsaliert.
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