Schnelles Urteil: Drei Jahre Haft für Backstage-Vergewaltiger!

München - Ein 26-jähriger arbeitsloser Aluminiumbauer muss wegen Vergewaltigung und Körperverletzung für drei Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Dieses Urteil hat das zuständige Schöffengericht am Amtsgericht München gesprochen.
Der Fall hatte im Februar für Aufsehen gesorgt. Eine 22-jährige Konzertbesucherin war nach dem Ende eines Rockkonzerts im Backstage von dem Mann angesprochen und in ein Gespräch verwickelt worden. Unvermittelt hatte der 26-Jährige aus Fürstenfeldbruck sein Opfer dann in einen auf dem Gelände stehenden Bauwagen gezerrt.
Zeuge verhindert das Schlimmste
Nur aufgrund der heftigen Gegenwehr der jungen Frau gelang es ihm nicht, sie zu küssen oder in sie einzudringen. Aufgrund der Schreie und ihres Weinens war ein 52-jähriger anderer Konzertbesucher auf die Situation aufmerksam geworden. Er öffnete den Bauwagen und befreite die Frau.
Vor Gericht sagte der Retter nun als Zeuge aus. "Wir hörten erneut einen Schrei und ich ließ meine Frau stehen und lief zurück. Vor dem Backstage selber stand ein bauwagenähnliches Fahrzeug. Ich lokalisierte das Geräusch dort. Ich ging die Stufen hoch und da sah ich zwei Personen. Eine Frau welche weinte, welche bedrängt wurde und ein Mann dahinter. Man merkte, dass das nicht einvernehmlich war. Es war für mich eine eindeutige Situation. Ich fragte, was ist los. Die Frau weinte und der Mann fühlte sich ertappt. Die Frau lief weinend raus und ich hielt den Angeklagten fest. Ich hielt ihn bis dahin fest, bis der Sicherheitsdienst kam. Sie wollte erst keine Polizei. Sie hatte Angst und war total verstört."
Angeklagter legt Geständnis ab
Der Angeklagte selbst hatte die Tat vollumfänglich eingeräumt und bereits im Vorfeld der Verhandlung versucht, sich schriftlich bei seinem Opfer zu entschuldigen. Die 22-Jährige sagte aus, seit der Tat kaum mehr zu schlafen und abends nicht mehr alleine weggehen zu können.
Die Richterin wertete das Geständnis und den Entschuldigungsbrief als strafmildernd. Zudem sprach für den Angeklagten, "dass er bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung trat und es letztlich - wenn auch nur aufgrund der Zivilcourage des Zeugen - nicht zum Vollzug des Geschlechtsverkehrs kam."
Auch aufgrund der psychischen Folgen bei seinem Opfer sei die Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten "tat- und schuldangemessen", so die Richterin. Das Urteil vom Mai ist bereits rechtskräftig.
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