Schlangengift statt Medizin: Urteil im Prozess vertagt

Eine krebskranke Frau bricht eine Chemo- und Strahlentherapie ab und verlässt sich auf Kapseln mit Schlangengift. Kurz darauf stirbt die junge Mutter. Ein Gericht steht nun vor der Frage, welche Rolle ihre Heilpraktikerin bei dieser Entscheidung spielte.
John Schneider, Britta Schultejans/dpa |
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Maik S. klagt für seinen fünfjährigen Sohn vor Gericht.
Maik S. klagt für seinen fünfjährigen Sohn vor Gericht. © Sven Hoppe/dpa

München - Es ist ein außergewöhnlicher Fall: Für den kleinen Sohn klagt ein Vater nach dem Krebstod seiner Partnerin gegen deren Heilpraktikerin. Vor dem Oberlandesgericht (OLG) München verlangt der Mann im Namen des Fünfjährigen rund 170.000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz.

Maik S. geht davon aus, dass die Heilpraktikerin aus der Nähe von Passau seiner an Gebärmutterhalskrebs erkrankten Lebensgefährtin dazu riet, eine Strahlentherapie abzubrechen. Die Beklagte weist den Vorwurf zurück.

Landgericht Passau hatte die Klage abgewiesen

Das Landgericht Passau gab ihr Recht, wies die Klage ab, Maik S. zog eine Instanz weiter vor das OLG. Er hat ein Ziel – nämlich "dass diese Frau niemanden mehr behandeln darf".

Als sein Sohn im April 2015 geboren wurde, war die Mutter des Kindes schon krank. Eine Strahlentherapie brach sie aber ab, von ihrer Heilpraktikerin wurde sie unter anderem mit Präparaten aus Schlangengift, sogenannten Horvi-Präparaten, behandelt.

Ermittlungsverfahren gegen Heilpraktikerin wurde eingestellt

Die Gegenseite sieht die Sache anders. Es sei der freie Wille der Patientin gewesen, die Strahlentherapie abzubrechen, die Heilpraktikerin habe sie sogar gefragt, ob sie sich nicht vorstellen könne, diese Therapie wieder aufzunehmen: "Fühl’ mal in dich rein."

Ein Ermittlungsverfahren gegen die Heilpraktikerin wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung wurde eingestellt.
Am OLG appelliert der Vorsitzende Richter Thomas Steiner am Donnerstag, sich auf einen Vergleich zu einigen.

Vergleich: Heilpraktikerin müsste 45.000 Euro zahlen

Der Senat ist der Auffassung, dass die Heilpraktikerin ihrer Patientin nicht ausreichend klar gemacht habe, dass sie ohne Strahlentherapie sterben würde. Er sieht aber auch eine Mitschuld der Patientin.

45.000 Euro müsste die Heilpraktikerin zahlen, wenn der Vergleichsvorschlag des Gerichts angenommen wird. Ansonsten ergeht das Urteil des Senats am 25. März.

 

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4 Kommentare
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  • glooskugl am 28.01.2021 16:20 Uhr / Bewertung:

    Wenn man da leichtgläubig bist , dann bringen diese Scharlatane einem eher ins Grab.
    Mein Orthopäde wollte mein Impingement Syndrom der Schulter und die starken Schmerzen nebst starker Bewegungseinschränkung mit Akupunktur behandeln . Da ging es nur um die Kohle. Dem habe ich aber den Marsch geblasen... eine Wochen später hatte ich einen Op-Termin.

  • am 28.01.2021 20:13 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von glooskugl

    Ich hatte Bandscheibenprobleme und wurde in einer renommierten, darauf spezialisierten Privatklinik minimalinvasiv operiert. Ich war 1,5 Jahre schmerzfrei. Danach wurde es noch schlimmer. War beim Orthopäden und bekam 10 Sitzungen Akupunktur, Das war 2007. Seitdem ist Ruhe. Man kann ruhig mal über seinen Tellerrand rausschauen. Den Akpunktur von einem Arzt ist ja wohl was anderes als Schlangengift von einer Heilpraktikerin. Da eine Hand mit dem anderen nicht szu tun!

  • glooskugl am 29.01.2021 10:55 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von

    Sie hatten ein Problem mit der Muskulatur drumherum.das ist etwas anderes als ein rein mechanischer Defekt wo sich die Sehne an einer knöchernen Verengung Wund scheuert und im Verlauf davon abreißt. Da hilft nur Verengung auffräsen damit die Sehne wieder Platz hat zum gleiten. Akupunktur hilft da nur dem Arzt und seinem Geldbeutel.. Dass der nicht weiß was ich als Laie weiß halte ich für unwahrscheinlich , aber mein Vertrauen in solche Orthopäden ist dahin.

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