Mehr Rechtssicherheit: DRK begrüßt Änderung des Notfallsanitätergesetzes
Berlin - Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) begrüßt wichtige Nachbesserungen bei der geplanten Änderung des Notfallsanitätergesetzes. "Durch die Änderungen, die heute der Gesundheitsausschuss des Bundestages beschlossen hat, erhalten die Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter mehr Handlungs- und Rechtssicherheit bei ihren Einsätzen. Das ist auch ganz im Sinne der Patienten", sagt DRK-Präsidentin Gerda Hasselfeldt.
Das DRK hatte sich dafür eingesetzt, dass die Helferinnen und Helfer gemäß ihres Ausbildungsstandes auch bestimmte medizinische Eingriffe durchführen dürfen. Das Problem bislang: Notfallsanitäterinnen und -sanitäter erreichen den Einsatzort meist vor dem Notarzt und müssen in lebensgefährlichen Situationen invasive heilkundliche Maßnahmen ergreifen oder auch Notfallmedikamente verabreichen, um Patienten zu retten. Damit setzen sie sich jedoch der Gefahr aus, sich strafbar zu machen, denn diese Tätigkeiten sind aufgrund des Heilpraktikergesetzes von vornherein nur Ärzten erlaubt.
Notfallsanitäter bekommen mehr Handlungsspielraum
In der geänderten Fassung des Gesetzes dürfen Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter bis zum Eintreffen eines Notarztes heilkundliche Maßnahmen nun eigenverantwortlich durchführen, wenn sie diese erlernt haben und beherrschen und dies erforderlich ist, um Lebensgefahr oder wesentliche Folgeschäden bei Patientinnen und Patienten zu verhindern. Die Reform der Gesetzes soll am 28. Januar im Deutschen Bundestag beschlossen werden.