Schild fällt auf geparktes Auto - selber schuld?

Ein Autohalter verklagt die Stadt: Doch Justitias Waage neigt sich in die andere Richtung.
John Schneider
John Schneider
|
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
8  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
So ein ähnliches mobiles Straßenschild ist im Februar 2022 auf ein Auto gefallen. (Symbolbild)
So ein ähnliches mobiles Straßenschild ist im Februar 2022 auf ein Auto gefallen. (Symbolbild) © Lino Mirgeler/dpa/Symbolbild

München - Ein Unwetter zieht auf und Sie parken Ihr Auto in der Nähe eines mobilen Schildes? Dann sind Sie nach Ansicht des Landgerichts selber zumindest mitschuldig, wenn das umfallende Schild ihren Wagen trifft und beschädigt.

So geschehen am 6. Februar des vergangenen Jahres in der Nietzschestraße in Milbertshofen. Der Fahrer eines Vans parkte sein Auto dort in einer Parkbucht. In unmittelbarer Nähe eines mobilen Verkehrsschildes, das wegen Fällarbeiten aufgestellt worden war.

Kläger fordert 2.500 Euro Schadenersatz

Es kam, wie es kommen musste, der starke Wind blies das Schild um, das auf den Van fiel. Der Mann macht jetzt die Stadt verantwortlich, die ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen sei. Der Kläger fordert Schadenersatz von knapp 2.500 Euro zuzüglich Anwaltskosten.

Das an jenem Tag starker Wind - die Stadt spricht sogar von Sturm - herrschte, ist unstrittig. Der Kläger wirft der Stadt aber trotzdem vor, das Schild pflichtwidrig nicht auf dem Pflasterbelag, sondern im angrenzenden Grünstreifen auf unebenem Grund und damit unsicher aufgestellt zu haben.

Lesen Sie auch

Lesen Sie auch

Lesen Sie auch

Stadt sieht sich nicht in der Schuld

Die Stadt widerspricht, meint, das Umfallen des Schildes sei allein den Sturm-Verhältnissen jenes Tages geschuldet. Es habe damals sogar eine Unwetterwarnung des Deutschen Wetterdienstes vorgelegen.

Selbst habe man alles Erforderliche und Zumutbare für die Verkehrssicherung getan. Mit dieser Sicht der Dinge sympathisiert am Mittwoch auch das Gericht.

Ihre Entscheidung will die 15. Zivilkammer aber erst am 12. April kundtun.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
8 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
  • Kaiser Jannick am 10.03.2023 16:18 Uhr / Bewertung:

    Eine preisgünstige Teilkaskoversicherung ersetzte ab Windstärke 8 den Sturmschaden am Kfz und erspart das gesamte Theater.

  • loewenhund am 09.03.2023 11:59 Uhr / Bewertung:

    schau mer mal ob man sich was holen könnte egal von wem

  • TheBMW am 09.03.2023 10:21 Uhr / Bewertung:

    Wie wohl entschieden worden wäre, wäre der Kläger Radfahrer und zB sein Lastenrad wäre beschädigt worden 🤔

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.