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Dreifachmord in Starnberg: Revision eingelegt

Der Haupttäter hatte 13 Jahre Haft bekommen, auch der Mittäter wurde verurteilt. Die Verteidigung geht wie angekündigt in Revision.
John Schneider
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Die Angeklagten (links und rechts) stehen im Gerichtssaal neben ihren Rechtsanwälten. (Archivbild)
Die Angeklagten (links und rechts) stehen im Gerichtssaal neben ihren Rechtsanwälten. (Archivbild) © Sven Hoppe/dpa

München - Für seine Beteiligung am Dreifachmord von Starnberg muss der jüngere der beiden Angeklagten laut Urteil des Münchner Landgerichts eine Jugendstrafe von acht Jahren und sechs Monaten antreten. Die Verteidigung des 21-Jährigen hat jedoch Revision eingelegt – in der Hoffnung, dass der Bundesgerichtshof das Urteil kippen wird.

"Wir haben lange gebraucht", hatte Regina Holstein, Vorsitzende Richterin am Landgericht, nach 80 Verhandlungstagen und über anderthalb Jahre seit dem Prozessbeginn um den Starnberger Dreifachmord am 23. August 2021 Anfang des Monats erklärt. Die Zeit war aber notwendig, um in diesem Mammut-Prozess zu einem Urteil zu kommen.

Alle Steine seien in dieser Zeit umgedreht worden. Dann stand zur Überzeugung der Richter fest: Der 22-jährige Haupttäter ist schuldig des dreifachen Mordes. Er wurde zu einer Jugendstrafe von 13 Jahren verurteilt. Sein Mittäter (21) ist schuldig des einfachen Mordes und wurde zu einer Jugendstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Dreifachmord von Starnberg: Freund und Eltern "regelrecht hingerichtet"

Der Hauptangeklagte hatte im Januar 2020 seinen Freund und dessen Eltern in deren Starnberger Haus erschossen. "Regelrecht hingerichtet", beschrieb Richterin Holstein das Geschehen.

Das Motiv: Die beiden Angeklagten brauchten Geld und wollten die illegale Waffensammlung ihres Freundes verkaufen. "Wir haben an einen Erlös von etwa 400.000 bis 600.000 Euro gedacht. Den Erlös wollten wir durch Aktien vermehren", hatte der Hauptangeklagte im Laufe des Prozesses zugegeben.

Zu diesem Zweck habe der Komplize seinen Freund zum Haus der Familie in Starnberg gefahren und auch wieder abgeholt. Der Haupttäter versprach ihm dafür einen Anteil am Verkauf der Waffen, die das Opfer zu Hause aufbewahrte.

Der 22-Jährige soll noch ein zweites Motiv gehabt haben: Sein Opfer soll ihm gegenüber behauptet haben, es würde einen Amoklauf in einem Einkaufszentrum planen. Der Haupttäter wollte das einerseits verhindern, aber andererseits auch selbst an die Waffen kommen. Deswegen schritt er im Januar zur Tat.

Starnberger Dreifachmord: Ermittler zunächst auf falscher Spur

Bei dem Komplizen stehe fest, sagte Holstein, "dass er das als Mittäter gemacht hat, er habe gewusst, dass der Sohn in der Nacht getötet werden sollte, wenn er schlafe, damit man an seine Waffen komme".

Vor dem Urteilsspruch hatte Gerhard Bink, der den Haupttäter verteidigt, in seinem Plädoyer auch die Ermittlungsarbeit kritisiert. Hätte die Polizei sofort einen Experten am Tatort hinzugezogen, wäre die anfängliche Suizid-Vermutung schnell entkräftet worden, glaubt Bink. Das sei aber nicht geschehen.

So stand eine Weile im Raum, dass der Sohn der Familie seine Eltern und dann sich selbst erschossen habe. Eine Vermutung, die bei den Angehörige für zusätzliches Leid gesorgt hat. Bink forderte zwölf Jahre Haft für seinen Mandanten.

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Die Richterin rekapitulierte in ihrer Urteilsbegründung die Tat. Beide Angeklagten hatten demnach den Plan erarbeitet, ihren Freund zu töten, um so an die teuren Waffen zu kommen. Der Haupttäter wollte danach das Haus in Brand setzen, um seine Spuren zu verwischen. Sein Komplize habe den Vorschlag gemacht, es wie einen Selbstmord aussehen zu lassen.

Der 22-jährige Hauptangeklagte hat die Taten im Laufe des Prozesses umfassend eingeräumt und seinen Komplizen schwer belastet. Sein letztes Wort: "Ich wollte mich bei allen Angehörigen entschuldigen, auch wenn ich weiß, dass meine Taten nicht zu entschuldigen sind."

Die Verteidigung des Mittäters plante da bereits die Revision. Die Mittäterschaft seines Mandanten sei nicht mehr haltbar, sagt Rechtsanwalt Alexander Stevens kurz nach dem Urteil. Jetzt geht die juristische Aufarbeitung des Dreifachmordes von Starnberg in die nächste Runde.

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4 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
  • Durchblicker am 15.03.2023 18:45 Uhr / Bewertung:

    Im Jurastudium sollte mehr Augenmerk auf ethische Fragen und gesellschaftliche Verantwortung gelegt werden!

  • loewenhund am 15.03.2023 17:57 Uhr / Bewertung:

    revision ist gut da kann ein rechtsanwalt noch mal kassieren für das gleiche verbrechen wird er dann zweimal gut bezahlt

  • Witwe Bolte am 16.03.2023 18:49 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von loewenhund

    In diesem Fall wirds wohl Prozesskostenhilfe sein, d.h. Steuergelder.

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