Scheindrogen auf Münchner Musikfestival verkauft: 22-Jähriger muss ins Gefängnis
München - Der zuständige Strafrichter des Amtsgerichts Münchens hat am 13. April 2023 einen 22- jährigen Mann wegen Handeltreibens mit "Stoffen oder Zubereitungen, die nicht Betäubungsmittel sind, aber als solche ausgegeben werden, in Tateinheit mit gewerbsmäßigem Betrug" zu einer einjährigen Haftstrafe verurteilt.
Scheindrogen auf dem "Weird"-Festival in München
Der Angeklagte reiste laut Amtsgericht am 30. Dezember 2022 mit dem Bus aus Italien ein, um während des Münchner "Weird"-Festivals in der Silvesternacht Scheindrogen zu verkaufen. An Neujahr wollte er in seine Heimat zurückkehren, wurde allerdings am 31. Dezember 2022 festgenommen und in Untersuchungshaft gesteckt.
Laut Amtsgericht beobachtete ein Zeuge den Angeklagten kurz vor 02.20 Uhr dabei, wie dieser versuchte, Festivalbesuchern mit eindeutigen Handzeichen Drogen anzubieten. Der Zeuge alarmierte die Polizei.
Die Beamten konnten bei dem Angeklagten eine Vielzahl vermeintlicher Betäubungsmittel sicherstellen. Es handelte sich um 47 graue Plomben mit einem weißen Pulver (insgesamt 33,18 Gramm), 71 blaue Plomben mit weißem Pulver (insgesamt 82,75 Gramm), 77 Druckverschlusstüten mit weißem Pulver (insgesamt 95,40 Gramm), 20 Druckverschlusstüten mit rosa Pulver (insgesamt 23,64 Gramm) und ca. 24,48 Gramm vermeintliche Ecstasy-Tabletten.
Die Ware war verkaufsfertig verpackt und ähnelte dem Aussehen nach echten Betäubungsmitteln.
Scheindrogen an zehn Menschen verkauft – für 1.445 Euro
Der Angeklagte zeigte sich geständig und gab an, die Scheindrogen an diesem Abend bereits an zehn Personen verkauft zu haben. Dabei hat er jeweils 100 bis 150 Euro Gewinn erzielt. Insgesamt konnte die Polizei bei der Festnahme Gewinnerlöse in Höhe von 1.445 Euro bei dem Angeklagten sicherstellen.
Gelohnt hat sich der Besuch in München für den jungen Mann nicht: Der Strafrichter verhängte gegen den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von einem Jahr. Diese konnte aus generalpräventiven Gründen nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Berücksichtigt wurde außerdem, dass der Angeklagte extra nach Deutschland eingereist war, um die Tat auf einem Musikfestival zu begehen. Elektro-Festivals sind dafür bekannt, eine sensible Örtlichkeit für synthetische Drogen zu sein. Der Angeklagte habe damit gezielt einen Anreiz zum Konsum von Drogen für die Besucher geschaffen.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.